Rheinland-Pfalz Foto mit abgetrenntem Kopf: Anklage wegen Kriegsverbrechens

In Koblenz ansässig: die Generalstaatsanwaltschaft. Foto: dpa
In Koblenz ansässig: die Generalstaatsanwaltschaft.

Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat einen Syrer wegen Kriegsverbrechens angeklagt, der mit dem abgetrennten Kopf eines Gegners posiert haben soll.

Der 33-jährige Flüchtling soll sich 2012 im südsyrischen Daraa dem bewaffneten Widerstand gegen die Regierung angeschlossen haben, wie Generalstaatsanwalt Jürgen Brauer am Freitag mitteilte. Irgendwann zwischen Anfang 2012 und dem 5. September 2014 habe er nach den Ermittlungen mit dem Kopf eines vermutlich gegnerischen Kämpfers für Fotos posiert, „um das Opfer auf diese Weise auch nach dem Tod zu verhöhnen und in seiner Totenehre herabzuwürdigen“. Nach seiner Flucht lebte der Syrer in Saarbrücken.

Hinweise darauf, dass der 33-Jährige den Kopf selbst abgetrennt habe oder daran beteiligt gewesen sei, gebe es nicht. „Die Tat wurde dem Landeskriminalamt des Saarlandes durch Hinweise anderer syrischer Bürgerkriegsflüchtlinge, denen gegenüber der Angeschuldigte von der Tat berichtet hatte, bekannt“, ergänzte der Generalstaatsanwalt. Auf seinem Handy hätten die Ermittler ein entsprechendes Foto gefunden.

Beschuldigter spricht von Fund unter Trümmern

Der Syrer habe zugegeben, dort abgebildet zu sein. Er habe aber nicht seine frühere Darstellung bei anderen Flüchtlingen wiederholt, es habe sich um den Kopf eines gegnerischen Kämpfers gehandelt, sondern von einem Fund unter Trümmern gesprochen. Dann hätte es sich auch um den Kopf beispielsweise eines verunglückten Zivilisten handeln können. Das würde juristisch anders gewertet. Hinweise auf eine Weiterverbreitung des Fotos gibt es laut Brauer vorerst nicht.

Der Angeschuldigte sitze wegen allgemeiner Kriminalität bereits im Gefängnis. Die zusätzliche Untersuchungshaft solle als sogenannte Überhaft zum Beispiel eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache verhindern. Ihm drohe eine neue Haft zwischen einem Jahr und zehn Jahren.

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