Rheinland-Pfalz Drogen in der Haft: Prozess platzt gleich am ersten Tag

«Koblenz.» Der Koblenzer Prozess um Drogenschmuggel nach den Regeln einer russischen Gruppierung ist bereits am ersten Verhandlungstag geplatzt. Fast alle Verteidiger rügten gestern vor dem Landgericht erfolgreich die „Unzuständigkeit“ der 9. Großen Strafkammer.

Die 9. Kammer nehme sich vor allem allgemeiner Strafsachen an, argumentierten die Verteidiger. Wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sei aber die Staatsschutzkammer zuständig. Die Richter gaben diesem Antrag statt und verwiesen das Verfahren entsprechend. Wann dort der Prozess neu beginnt, ist noch offen. Sieben Angeklagte sollten sich gestern wegen Drogenschmuggel, Erpressung und Nötigung vor der 9. Kammer verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den russisch- und kasachischstämmigen Männern vor, sich von 2012 bis 2016 mit Amphetaminen, Kräutermischungen, Subutex-Tabletten und Handys im Gefängnis Diez versorgt zu haben. Außerdem hätten sie Schutzgeld eingetrieben. So habe der Vater eines Gefangenen außerhalb des Gefängnisses 1000 Euro an einen Mittelsmann der Angeklagten gezahlt. Die Staatsanwaltschaft wirft den sieben Angeklagten vor, eine „Bruderschaft“ gebildet zu haben, die sich den Regeln der Organisation „Diebe im Gesetz“ unterworfen habe. Im „Obschak“, einer Gemeinschaftskasse, seien Geld, Drogen und Tabak verwaltet worden. Neue russisch- und kasachischstämmige Gefangene seien mit „Starterpaketen in den Verbund gedrängt“ worden. Die Drogen seien bei Besuchen und durch Würfe über die Mauer in das Gefängnis geschmuggelt worden. Auch Ex-Häftlinge hätten bei dem Schmuggel mitgewirkt. Die „Diebe im Gesetz“ zählen laut Bundeskriminalamt zu den gefährlichsten Gruppierungen der organisierten Kriminalität.

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