Pfalz Vergewaltigungsverfahren gegen Susannas Mörder: Gericht schließt Öffentlichkeit aus

Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter vertritt in beiden Verfahren gegen Ali B. die Anklage.  Foto: kad
Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter vertritt in beiden Verfahren gegen Ali B. die Anklage.

Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna aus Mainz, Ali B., muss sich seit gestern vor dem Landgericht Wiesbaden in einem zweiten Verfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen verantworten. Weil sein Mitangeklagter zur Tatzeit erst 14 Jahre alt gewesen sein soll, hat das Gericht die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen.

Opfer schwer traumatisiert



Ali B.s Bruder soll die Elfjährige ebenfalls vergewaltigt haben, er sei aber zur Tatzeit noch 13 Jahre und damit strafunmündig gewesen sein, außerdem halte er sich nicht in Deutschland auf, sagte die Staatsanwältin Sabine Kolb-Schlotter vor der Verhandlung. Das Opfer, ein elfjähriges Mädchen, sei schwer traumatisiert. Sie sei mit dem Einverständnis der Eltern in einer Jugendeinrichtung untergebracht und werde dort behandelt, sagte die Anwältin der Elfjährigen, Barbara Sauer-Kopic.

Vorwürfe gegen die Behörden



Sauer-Kopic erhob schwere Vorwürfe gegen die Behörden, die das Asylverfahren im Fall Ali B.s nur schleppend behandelt hätten. Der Asylantrag des Kurden aus Nordirak war abgelehnt worden, dagegen hatte er im Januar 2017 geklagt. Beim Verwaltungsgericht Wiesbaden war die Klage fast eineinhalb Jahre liegen geblieben, auch weil die Ausländerbehörde keine Priorisierung des Falles angemeldet hatte, obwohl der inzwischen 22-Jährige bereits mehrfach polizeilich aufgefallen war, unter anderem wegen einer Körperverletzung.

Drei Taten



Der Polizei dagegen machte die Anwältin keine Vorwürfe. Der Vater der Elfjährigen hatte die Vergewaltigung am 18. Mai 2018 angezeigt. Das war fünf Tage, bevor Susanna aus Mainz als vermisst gemeldet wurde und wahrscheinlich bereits einen Tag tot war. Weil das elfjährige Mädchen aber zunächst die Aussage vor der Polizei verweigert hat, haben die Beamten den Beschuldigten nicht vernommen. Die erste Vergewaltigung soll sich bereits am 27. April 2018 ereignet haben. Später soll es noch zu zwei weiteren Taten gekommen sein, an denen jeweils zwei Männer beteiligt gewesen sein sollen.

Im Fall Susanna bestreitet Ali B. eine Vergewaltigung



Der zweite Angeklagte, ein jugendlicher Afghane, hatte die Polizei Anfang Juni 2018 auf die Spur von Ali B. als Susannas Mörder gebracht. Zu dieser Zeit war B. Mit seinen Eltern und seinen fünf Geschwistern von Deutschland nach Nordirak geflohen, um der Strafverfolgung zu entgehen. In einer aufwändigen Polizeiaktion wurde er zurückgeholt. Während Ali B. die Tötung Susannas gestanden hat, bestreitet er, die Mainzerin zuvor vergewaltigt zu haben.

Zweiter Angeklagter nicht strafmündig



Im Fall der Elfjährigen soll er gestern nur zur Person Angaben gemacht haben, aber nicht zur Sache. Der 14-Jährige hat nach Angaben seines Anwalts Michael Harschneck gar keine Angaben gemacht. Der Anwalt gibt an, er habe afghanische Dokumente, aus denen hervorgeht, sein Mandant sei erst im Oktober 2004 geboren und damit zur Tatzeit erst 13 Jahre, also nicht strafmündig gewesen zu sein.

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