Pfalz Mannheim: Teenager wegen Anschlagsplänen angeklagt

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben sich die beiden Jugendlichen von der Propaganda des terroristischen „Islamischen Staat
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben sich die beiden Jugendlichen von der Propaganda des terroristischen »Islamischen Staats« (IS) inspirieren lassen. Das Mannheimer Landgericht prüft die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Weil sie über Anschlagspläne sprachen, hat die Polizei vor einem halben Jahr in Mannheim und Unterfranken zwei Teenager festgenommen. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft die beiden mutmaßlichen Islamisten angeklagt, will sie in Mannheim vor Gericht stellen. Die Ermittler befürchten: Die Jugendlichen wollten bis zu 400 Menschen mit Schnellfeuergewehren erschießen.

Abgehörtes Telefonat führt auf die Spur


Es war ein abgehörtes Telefonat, das die Ermittler alarmierte: Sie belauschten ein Gespräch, in dem es um Anschlagspläne ging. Binnen sechs Wochen wollten ein 17-jähriger Mannheimer und sein 15 Jahre alter Komplize aus dem Raum Aschaffenburg demnach losschlagen, eine „öffentliche Einrichtung“ im Kreis Aschaffenburg angreifen. Im vergangenen Dezember wurden die beiden deshalb festgenommen. Doch die Ermittler standen vor der Frage, ob sie vielleicht nur dumme Teenagersprüche abgefangen hatten.

Angriff auf öffentliche Einrichtung geplant


Mittlerweile sieht die für das Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft in Karlsruhe genügend Indizien, die dafür sprechen, dass die beiden Verdächtigen tatsächlich ernsthafte Mordpläne hegten. Sie hat deshalb Anklage gegen die Jugendlichen erhoben. Der RHEINPFALZ hat die Behörde jetzt erstmals weitere Details über den Fall verraten: Demnach hatten die beiden aus deutschen Familien stammenden Angeschuldigten vor, sich Schnellfeuergewehre zu beschaffen – und mit ihnen bis zu 400 Menschen zu töten. An welcher „öffentlichen Einrichtung“ im Kreis Aschaffenburg sie dieses Massaker anrichten wollten, hält die Staatsanwaltschaft weiter geheim.

Gericht prüft Vorwürfe


Überhaupt gibt sie Informationen nur zurückhaltend weiter. Denn ehe es zu einem Prozess kommt, muss das Mannheimer Landgericht noch prüfen, ob es die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die beiden Verdächtigen ebenfalls für plausibel hält. Außerdem stellt das deutsche Recht jugendliche Tatverdächtige unter besonderen Schutz, Verhandlung gegen sie finden weitgehend hinter verschlossenen Türen statt.
Einen Fall dieser Größenordnung würde in Mannheim normalerweise die Große Jugendkammer übernehmen, die auf junge Angeklagte spezialisiert ist und aus mehreren Berufsrichtern sowie Schöffen besteht. Doch weil die schon jetzt überlastet ist und die Sache trotzdem schnell angegangen werden muss, hat das Landgericht für das Verfahren eine eigene Hilfskammer gebildet. Falls die tatsächlich einen Prozess gegen die beiden mutmaßlichen Möchtegern-Attentäter ansetzt, wird es dort auch um mögliche Hintermänner der Angeklagten gehen.

IS-Material entdeckt


Immerhin entdeckten Beamte bei der Festnahme der beiden Teenager Propagandamaterial und Flaggen des „Islamischen Staates“ (IS). Mitglieder dieser islamistischen Terrorbande sollen im vorigen Sommer bei den Anschlägen in Ansbach und nahe Würzburg die Befehle gegeben haben. Hinweise auf Internet-Kontakte in Terroristenkreise gibt es auch im Fall des mittlerweile 13-Jährigen aus Ludwigshafen, der einen Sprengsatz bastelte und damit einen Anschlag auf den Ludwigshafener Weihnachtsmarkt geplant haben soll.

Anklage: Verabredung zum Mord


Im Mannheimer Fall allerdings haben die Ermittler bislang einen anderen Eindruck. Die beiden Teenager gelten derzeit eher als IS-Sympathisanten, die zwar von islamistischem Gedankengut inspiriert waren, aber ihren mörderischen Plan trotzdem selbstständig schmiedeten. Aus juristischer Sicht bedeutet das, dass die zwei Jugendlichen nicht als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung gelten. Denn die muss mindestens drei Mitglieder haben, so sieht es das Gesetz vor. Die Anklage wirft ihnen aber vor, dass sie sich zu einem Mord verabredet hätten. So eine Absprache steht im Gesetz auf gleicher Stufe wie ein Mordversuch. Allerdings hat die Strafe dafür noch etwas milder auszufallen.

Psychiatrisches Gutachten wird erstellt


Falls es zu einem Prozess gegen die zwei Jugendlichen kommt, dürfte ein psychiatrischer Gutachter eine wichtige Rolle spielen. Er ist beigezogen worden, weil die Staatsanwaltschaft Hinweise darauf hat, dass die beiden Teenager möglicherweise psychisch krank sind.

x