Pfalz Landtag Rheinland-Pfalz: Mehr Rügen und Ordnungsrufe im Parlament

In den Sitzungen des rheinland-pfälzischen Landtags wird mehr gerügt und zur Ordnung gerufen als in früheren Jahren.  Foto: dpa
In den Sitzungen des rheinland-pfälzischen Landtags wird mehr gerügt und zur Ordnung gerufen als in früheren Jahren.

Seit dem Einzug der AfD in den rheinland-pfälzischen Landtag 2016 hat das Präsidium häufiger in Debatten eingegriffen und Respekt eingefordert. „In den letzten Sitzungen gab es aber keine Rügen oder Ordnungsrufe mehr“, sagte Landtagspräsident Hendrik Hering im Redaktionsgespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Zu Beginn dieser Wahlperiode waren die Debatten oftmals aggressiver. In Lautstärke und Wortwahl sind immer mal wieder rote Linien ausgetestet und überschritten worden“, sagte Hering. „Der Landtag ist aber ein lernendes System, auch im Umgang mit einer neuen Partei wie der AfD.“

Beleidigungen und Nazi-Vergleiche nicht erlaubt



Da sich nicht immer an Worten festmachen lasse, was sich gehöre, habe das Präsidium vier Punkte verabredet, bei denen es einschreite. Dazu gehörten: Persönliche Beleidigungen und Bezüge zu Unrechtsregimen wie etwa Vergleiche mit den Nazis. Verunglimpfung von Verfassungsorganen und ihren Mitgliedern ist ein weiterer Punkt sowie Kritik an der Sitzungsleitung und Aufforderungen, Ordnungsmaßnahmen gegen Dritte zu ergreifen. „Ich glaube, dass wir damit einen Weg gefunden haben, um respektvoll, konstruktiv und vernünftig miteinander zu debattieren.“

Letzter Ordnungsruf vor 2016 liegt 15 Jahre zurück



Drei Ordnungsrufe seien in der laufenden Wahlperiode ausgesprochen worden, alle gegen AfD-Abgeordnete. Einmal sei dabei wegen wiederholter Kritik an der Sitzungsleitung ein Ausschluss von der Sitzung angedroht worden. Zuvor hatte es laut Statistik 1991 den letzten Ordnungsruf gegeben.

Rügen gibt es für alle Fraktionen



Die Zahl der Rügen kletterte von acht in der vergangenen Wahlperiode (2011 bis 2016) auf bereits 24 in der aktuellen. Die Rügen seien quer durch die Fraktionen verteilt worden. Schwerer wiegt ein Ordnungsruf, nach dem dritten kann ein Abgeordneter des Saals verwiesen werden.

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