Pfalz Kaiserslautern: Ermittlungen wegen „Onewheel“-Fahrt

Bei einem „Onewheel“ wird die Fahrtrichtung durch Gewichtsverlagerung bestimmt.  Foto: dpa
Bei einem »Onewheel« wird die Fahrtrichtung durch Gewichtsverlagerung bestimmt.

Weil ein 22-Jähriger mit einem sogenannten „Onewheel“ in der Kaiserslauterer Salzstraße unterwegs war, blickt er nun Ermittlungen und einem Strafverfahren entgegen. Das hat die Polizei mitgeteilt und verweist ausdrücklich darauf, dass ein „Onewheel“ kein Spielzeug, sondern ein zulassungspflichtiges Fahrzeug ist.

Bis zu 30 Stundenkilometer schnell



Ein „Onewheel“ ist ein elektrisch betriebenes Fortbewegungsmittel, bei dem durch Gewichtsverlagerung die Fahrtrichtung verändert werden kann. Es kann laut Herstellerangaben ein Tempo von bis zu 30 Stundenkilometern erreichen. Unter anderem deshalb benötigt der Fahrer einen Führerschein, eine Zulassung und eine Haftpflichtversicherung. Das Fahrzeug war weder zugelassen, noch versichert. Der junge Mann durfte nicht weiterfahren, das „Onewheel“ wurde sichergestellt. Außerdem wird gegen den 22 Jährigen nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrsteuergesetz ermittelt.

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