Pfalz Kaiserslauterer Polizei warnt: Nicht betrunken mit den E-Scootern fahren!

Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Deshalb unterliegen die Fahrer den geltenden Promillegrenzen.
Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Deshalb unterliegen die Fahrer den geltenden Promillegrenzen.

Seit einigen Tagen bietet ein Unternehmen in Kaiserslautern E-Scooter zur Miete an – und seitdem berichtet die Polizei fast täglich von betrunkenen Elektrotretroller-Fahrern. Nach diesen ersten Erfahrungen aus den Kontrollen weist die Polizei erneut insbesondere auf die Regelungen hinsichtlich der geltenden Promillegrenzen hin: „Bei E-Scootern handelt es sich um Kraftfahrzeuge. Deshalb unterliegen die Fahrer den geltenden Promillegrenzen.“

Der Führerschein kann eingezogen werden

Die Folgen des Fahrens unter Alkoholeinfluss mit einem Elektrotretroller sind die gleichen wie beim Führen anderer Kraftfahrzeuge. Das bedeutet, dass Verstöße unter anderem mit dem Verlust des Führerscheins geahndet werden können. Wie die Polizei erklärt, wird zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten unterschieden.

500 Euro Bußgeld drohen

Für Jugendliche von 14 bis 20 Jahren und für Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0 Promillegrenze. Für alle anderen Fahrer gilt die 0,5 Promillegrenze. Bei Verstößen drohen in beiden Fällen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg, alles im Ordnungswidrigkeiten-Bereich.

Ab 1,1 Promille Freiheitsstrafe möglich

Ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten können die Folge sein. Bei festgestellten Ausfallerscheinungen kann bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vorliegen. Bei einem Verstoß erfolgt zusätzlich eine Mitteilung an die zuständige Führerscheinstelle. Das kann laut Polizei bei zukünftigen Führerscheinanwärtern Einfluss auf den späteren Erwerb einer Fahrerlaubnis haben.

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