Corona-Auflagen
Landesverordnung verhindert Freilichtbühnen-Aufführungen
Susanne Rechner war bestürzt, als sie die 22. Landesverordnung (CoBeLVO) las und im fürs Kulturleben entscheidenden Paragraf 15 folgenden Satz las: „Der Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.“ Die Wattenheimerin ist Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz im Verband deutscher Freilichtbühnen und damit Sprecherin der Amateur-Freilichtbühnen in Altleiningen, Ardeck, Bad Dürkheim, Bobenheim-Roxheim, Haßloch, Kaisersesch, Katzweiler, Neustadt, Schuld und Worms. Bühnen, die laut Rechner rund 35.000 Zuschauern jährlich vorwiegend im ländlichen Raum einen niederschwelligen Zugang zum Theater bieten, und nun zwar proben dürften – aber nicht spielen. Anders als etwa die Profis vom Pfalztheater in Kaiserslautern, wo seit Samstag erstmals auch eine Open-Air-Bühne bespielt wird.
Zukunft des Vereinslebens bedroht
Nun steht den Freilichtbühnen die zweite Saison ohne Einnahmen bevor. Gelder, die wichtig sind, um die Häuser zu unterhalten, das Bühnengelände, die Einrichtungen für Zuschauer, den Fundus. Rund 60 Aufführungen im Jahr bieten die Bühnen sonst. Die Ausfälle des Vorjahrs haben nun die Rücklagen dezimiert. Vor allem aber droht ein Verlust der Gemeinschaft und des Vereinslebens. „Es ist eine große Bedrohung, dass uns die Mitglieder entschwinden. Auch Jugendliche zu halten, ist schwierig“, sagt Rechner.
Besonders ungerecht sei es, dass die Trennung zwischen Profi- und Amateurbühnen sonst kein anderes Bundesland pflege. Im Saarland oder in Hessen dürften Vereine wie ihrer – sie ist Vorsitzende der 1980 gegründeten Burgspiele Altleiningen – unter Beachtung der Corona-Auflagen spielen. Und noch absurder: Der Passus in der 22. CoBeLVO verhindere nur eigene Auftritte: „Wir könnten professionelle Gruppen verpflichten, auf unseren Bühnen zu spielen. Aber selbst spielen dürfen wir nicht.“
Die ersten geben die Saison auf
Schon seit Beginn der Corona-Krise unterscheidet Rheinland-Pfalz zwischen „öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen“, die derzeit bei passender Inzidenz offen sind, und „Breiten- und Laienkultur“: Hier habe man wohl vor allem Chöre und Musikvereine im Blick und vergesse das Darstellende Spiel oft, vermutet Susanne Rechner, warum unterschieden werde. Oder man befürchte, dass Laien-Schauspieler nach Auftritten zusammenklüngelten, was die Strukturen der Freilichtbühnen verkenne, wie sie betont. Alle Mitglieder seien darin geschult, sich an die Hygiene- und Abstandsregeln zu halten. Zudem sei auch vergangenen Sommer und Herbst mit einigen kleinen Produktionen bewiesen worden, dass sich die Freilichtbühnen sicher bespielen lassen. „Wir haben maximal zehn Leute auf der Bühne“, erläutert sie und meint alle Mitglieder der AG.
Manche Bühne habe frustriert schon die Saison abgehakt: So habe sich die größte Spielstätte, die Freilichtbühne Katzweiler am Tag des Erscheinens der 22. CoBeLVO dafür entschieden, nicht länger auf grünes Licht warten zu wollen: Proben ohne große Hoffnung, dass es tatsächlich eine Premiere geben kann, zehrt an den Nerven.
Hoffen auf die 23. Corona-Verordnung
Altleiningen hatte diese Saison bewusst nur kleinere Produktionen geplant, darunter ein Stationentheater. Derzeit sind es noch zwei, die Rechner und ihr Verein hoffen, noch ab Mitte Juli umsetzen zu können – insofern die nächste Corona-Bekämpfungsverordnung, deren Details der Ministerrat des Landes an diesem Dienstag bespricht, dies zuläst: „Shades of blue“, Erkundungen zur „Welt des Blau“ mit vier Spielern, und „Benefiz – Jeder rettet einen Afrikaner!“, eine Komödie aus dem Oktober. Das damalige Hygienekonzept mit Abstand von 1,50 Meter zwischen den 70 bis 80 Plätzen ließe sich leicht wieder umsetzen, sagt Rechner. Während die anderen neun AG-Mitglieder draußen agieren, bespielt Altleiningen die ehemalige Ehrenhalle der Burg, deren riesige Tore und Fenster dabei bis in den Herbst geöffnet gewesen seien. „Unser Theater ist bespielbar“, sagt Rechner.
Nun hofft sie, dass in der 23. CoBeLVO, die spätestens ab 21. Juni gelten soll, auch Amateurbühnen das Spielen erlaubt sein wird. Nachdem sie sich an die Ministerpräsidentin und das Kulturministerium gewandt hatte, habe sie aus letzterem immerhin positive Signale gehört, bleibt Rechner optimistisch. Die Staatskanzlei will sich an diesem Mittwoch zur 23. Verordnung äußern. Auch das Kulturministerium verwies auf Anfrage darauf, dass man erst danach zum Thema Stellung nehmen könne.