Kultur Barbarenschatz: Bewährung und Geldstrafe für den Finder

dpa_1488a40067d73204_klein.jpg

Wegen Unterschlagung ist Benjamin Czerny, Finder des sogenannten Barbarenschatzes, gestern vom Amtsgericht Speyer zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 3000 Euro an ein Kinderhospiz zahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Der 23 Jahre alte Mann aus Speyer war im Mai 2013 bei Rülzheim auf den Schatz aus dem fünften Jahrhundert gestoßen, hatte ihn ausgebuddelt und mitgenommen.

Der Fund besteht aus mehr als 100 Teilen, dazu gehören ein großer Silberteller, eine Silberschale und zahlreiche goldene Gewandapplikationen. Archäologen halten den Fund für unbezahlbar und werfen Czerny vor, mit seinem unsachgemäßen Vorgehen wichtige Hinweise darauf zerstört zu haben, wie der Schatz an diese Stelle gekommen sei. Die Staatsanwaltschaft hat den materiellen Wert in der Anklage mit 425.000 bis 575.000 Euro angegeben. Czerny gab den Schatz Ende 2013 ab, nachdem er bei einem Museumsbesuch seine Bedeutung erkannt haben will. Die Richterin bezeichnete das in ihrer Urteilsbegründung als „Schutzbehauptung“, Czerny habe den Fund nur aus Angst vor polizeilichen Ermittlungen herausgegeben. Die Polizei hatte schon Monate vorher sein Zimmer im Haus seiner Eltern in Speyer durchsucht. Die Verhandlung war wegen des großen Zuschauerandrangs nach Frankenthal verlegt worden. Czernys Anwalt kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. (seed)

x