Rheinland-Pfalz Zu dick fürs Konzert: „Das gab es bei uns bisher nicht“

UEbergewicht.jpg

Ein Samstag im März im BASF-Feierabendhaus: Für Markus Kipper zerplatzt ein Traum. Schon immer wollte er den Schlagzeug-Star Martin Grubinger live erleben. Doch vor Beginn des Konzerts wurde der 60-Jährige wieder weggeschickt und musste enttäuscht den Heimweg antreten.  Der Grund? Übergewicht! Wie die Rheinpfalz berichtet hatte, war es den Veranstaltern aufgrund seiner Beleibtheit nicht möglich, einen Platz aufzutreiben, weder im normalen Sitzplatzbereich noch an einer anderen Stelle. Wie wäre es dem Mann in anderen Veranstaltungshäusern ergangen? Und welche Vorgaben müssen die Verantwortlichen in solchen Fällen beachten? Wir haben uns umgehört:

"Zwei Sitzplatzkarten kaufen"

Von Seiten der Fruchthalle in Kaiserslautern hieß es, dass bei ihnen die Situation denselben Ausgang wie im BASF-Feierabendhaus nehmen könnte. Im Zweifelsfall haben hier Sicherheitsbedenken den Vorrang, wie der Kultur-Referatsleiter Christoph Dammann angab. Natürlich werde man zuvor versuchen, eine flexible Lösung zu finden. Allerdings sind zum Beispiel spezielle Sitze für Übergewichtige derzeit kein Thema bei der Fruchthalle. „Es geht auch um Eigenverantwortung“, betonte Dammann. „Jemand mit Übergewicht könnte sich zum Beispiel zwei Sitzplatzkarten kaufen.“ Beim Pfalzbau in Ludwigshafen ist nach Angaben von Markus Lemberger, Leiter der Unternehmenskommunikation von der Ludwigshafener Kongress- und Marketing-Gesellschaft, noch nie jemand weggeschickt worden. Weiterhin empfiehlt er, dass ein Besucher mit Übergewicht schon beim Kauf der Karte mitteilt, dass er mehr Platz benötigt. Gesonderte Sitzgelegenheiten könnten zudem im Rollstuhlbereich platziert werden.

Telefonische Absprache notwendig

Das Veranstaltungszentrum Rosengarten in Mannheim habe die Möglichkeit, Plätze für Übergewichtige zur Verfügung zu stellen, so Sarah Grohbühl von der m:con-Unternehmenskommunikation. Hierzu sei aber eine telefonische Absprache notwendig. Auf dem Betzenberg wiederum ist man eher gelassen bei dem Thema. „Etwas Derartiges ist bei uns noch nicht vorgekommen“, sagte Stefan Roßkopf, Pressesprecher des 1. FC Kaiserslautern. „Und ich bin sicher, wenn es dazu käme, würden sich die Fans da gegenseitig helfen.“ Außerdem könne der Ordnungsdienst im Fall des Falles bestimmt eine Lösung finden. Ähnlich äußerte sich Volker Schmidt vom Saalbau in Neustadt: „Das gab es bei uns bisher nicht. Wir wollen natürlich niemanden ausschließen und würden uns bemühen, eine akzeptable Lösung zu finden.“ Zudem ist er der Meinung, dass es sich bei solchen Vorkommnissen um Ausnahmefälle handele. Die Veranstaltungshäuser unterliegen grundsätzlich der Versammlungsstättenverordnung. Mit dieser Rechtsverordnung, für die die einzelnen Bundesländer jeweils zuständig sind, werden die Rahmenbedingungen für Konzerte, Konferenzen und so weiter festgelegt. Von Bundesland zu Bundesland kann es dabei Unterschiede geben.

x