Südwest Hinterbliebene richten sich an Justizminister

Eigentlich will die Staatsanwaltschaft am Donnerstag über ihre Ermittlungen zur Ahr-Flut berichten. Einige Hinterbliebene wollen das verhindern. Nun beschäftigt der Fall den Justizminister - oder?

Koblenz (dpa/lrs) - Hinterbliebene der tödlichen Flutkatastrophe von 2021 haben sich mit einem Antrag an den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP) gewandt. Darin fordern sie die Aussetzung des Ermittlungsverfahrens und die Auswechslung der Staatsanwälte, wie ihr Anwalt Christian Hecken am Mittwoch in Koblenz sagte. Die zuständigen Staatsanwälte sollen demnach wegen Befangenheit durch «unabhängige Staatsanwälte» ersetzt werden. Der Brief sei am Montag per Fax an das Justizministerium geschickt worden.

Am Donnerstag will die Staatsanwaltschaft Koblenz ihre Ermittlungsergebnisse zur Flutkatastrophe 2021 vorstellen. Damals starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, 135 davon in der Ahr-Region und einer im Raum Trier. Ein Mensch wird noch immer vermisst. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den damaligen Landrat wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung.

Von der Pressekonferenz habe man durch Zufall aus der Presse erfahren, sagte Hecken. Die Hinterbliebenen forderten, diese abzusagen. Es seien grundlegende Verfahrensrechte missachtet worden, sagte Hecken. So habe es etwa keine ausreichende Akteneinsicht gegeben und in einem Gutachten eines Sachverständigen habe es unzulässige Wertungen gegeben. «Wir haben hier kein faires Verfahren.»

Es entstehe der Eindruck, dass Dinge vertuscht werden sollen, sagte Hecken. «Und wir fragen uns auch, um wen geht es hier eigentlich in diesem Verfahren? Geht es hier um die Staatsanwaltschaft Koblenz, geht es hier um eine PR-Show oder geht es tatsächlich um die Hinterbliebenen, um die Geschädigten, die bis heute noch leiden?»

Das rheinland-pfälzische Justizministerium teilte auf Anfrage mit, dass der Justizminister ein Schreiben eines Opfervertreters erhalten habe. «Das Schreiben wird hier als Dienstaufsichtsbeschwerde verstanden und wurde an die in insofern zuständige Generalstaatsanwaltschaft Koblenz abgegeben», hieß es vom Ministerium weiter. Dies sei dem Antragsteller am Dienstag schriftlich mitgeteilt worden.

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