Rheinland-Pfalz Urkundenfälschung in der Zulassungsstelle

Neustadt (wkr). Die Kfz-Zulassungsstelle der Stadtverwaltung Neustadt steht erneut im Blickpunkt der Staatsanwaltschaft. Wegen Urkundenfälschung hat eine Mitarbeiterin in dieser Woche einen Strafbefehl erhalten.

Die langjährige Mitarbeiterin soll für einen Autohändler, der Gebrauchtfahrzeuge in die Ukraine exportierte, das Jahr der Erstzulassung verändert haben. Damit wollte der Unternehmer, der ebenfalls einen Strafbefehl erhalten hat, die Fahrzeuge „verjüngen“. Für Autos, die älter als acht Jahre sind, gilt in einigen osteuropäischen Ländern ein höherer Einfuhrzoll. Die Frau ist geständig und spricht von etwa 100 Kfz-Briefen, die sie aus reiner Gefälligkeit manipuliert haben soll. Sie wurde innerhalb der Verwaltung versetzt. Über disziplinarrechtliche Konsequenzen ist noch nicht entschieden. Die Urkundenfälschung flog auf, weil eines der Fahrzeuge zurück nach Deutschland importiert wurde. Eine Zulassungsstelle im Raum Trier stellte dann einen Widerspruch mit den Daten des Kraftfahrtbundesamtes fest. Da bundesweit weitere Fälle bekannt wurden, ist die Funktion „Änderung der Erstzulassung“ mittlerweile in den Erfassungssystemen der Zulassungsstellen gesperrt worden. Vor zwei Wochen war bekannt geworden, dass eine Mitarbeiterin der sechsköpfigen Zulassungsstelle Gebühren in Höhe von rund 10.000 Euro unterschlagen haben soll. Die Stadt hat mit der Frau einen Aufhebungsvertrag vereinbart. Sie will den entstandenen Schaden ersetzen. Der zuständige Beigeordnete Georg Krist (FWG) hat gestern Handlungsbedarf eingeräumt. Künftig können die Gebühren für die Autozulassung nur noch per Bankkarte oder an einer Zentralkasse bezahlt werden.

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