Rheinpfalz CDU räumt Spenden-Desaster ein

Die Parteizentrale der Landes-CDU.

Mainz. Die peinliche Aufgabe blieb alleine an CDU-Landesgeschäftsführer Jan Zimmer und an der Kreisvorsitzenden Anke Beilstein in Cochem hängen. Jan Zimmer trat gestern in Mainz vor die Presse, verlas ein eineinhalbseitiges Papier und verschwand so schnell, wie er gekommen war.

Nachfragen der Journalisten waren nicht möglich. Mit der von Anwälten ausgefeilten Erklärung versucht die CDU Schadensbegrenzung. Es drohen Strafgelder der Bundestagsverwaltung. Die „Süddeutsche Zeitung“ hat die Lawine vor Wochenfrist losgetreten: Ex-Agent Werner Mauss, der im Hunsrück wohnt und sich vor dem Landgericht Bochum wegen Steuerhinterziehung verantworten muss, habe die rheinland-pfälzische CDU und den Kreisverband Cochem-Zell mit großzügigen Spenden bedacht, schrieb das Blatt. Diese seien allerdings durch eine Anwaltskanzlei und eine Briefkastenfirma verschleiert worden. Nach und nach kamen Details ans Licht, die dem Verdacht neue Nahrung gaben. So wurde bekannt, dass die Eisenacher Kanzlei Hansen seit 2008 insgesamt 82.000 Euro überwiesen hat. Auf den Belegen tauchten nicht nur die Namen von Anwälten, sondern auch die Bezeichnung „Nolilane“ auf. So wird unter anderem eine Briefkastenfirma in Panama bezeichnet, die mit Mauss in Verbindung gebracht wird. Am Mittwoch schließlich hat Jan Zimmer unter dem Druck der Öffentlichkeit die Eisenacher Kanzlei mit einer Bitte kontaktiert: Sie möge sich doch bitte erklären, sollte das Spendengeld nicht von den Anwälten selbst stammen. Und das tat die Kanzlei Hansen am Donnerstagabend tatsächlich. Die Botschaften Zimmers und Beilsteins gestern: Es gab nie Anlass zum Verdacht, die Spenden könnten von Dritten sein. So verwies der Landesgeschäftsführer darauf, selbst die Bundes-CDU habe für ihren Rechenschaftsbericht 2010 bei Hansen nachgefragt, ob es richtig sei, die Kanzlei als Spenderin öffentlich zu nennen. Und Beilstein versichert: Vor der Ausstellung von Spendenquittungen habe die Kanzlei wiederholt auf Anfrage der Kreis-CDU mitgeteilt, welcher der als Spender genannten Anwälte welchen Anteil an der jeweiligen Überweisung leiste. Und Zimmer betonte weiter: Nachdem die CDU das Spenden-Desaster am Donnerstag erkannt habe, reagiere sie unverzüglich und trage alles bei zur Aufklärung des Sachverhalts. Eines will aber nach wie vor niemand in der Partei wissen: Wer tatsächlich hinter den Spenden steckt. Das sei Sache der Kanzlei Hansen, sagte Beilstein. Die Eisenacher Anwaltskanzlei war gestern Nachmittag nicht zu erreichen. Auch CDU-Chefin Julia Klöckner war nicht zu einer Stellungnahme bereit. In CDU-Kreisen wurde Kritik geäußert, dass sich nicht wenigstens der Landesschatzmeister Peter Bleser, dessen Name auf einer Überweisung auftaucht, oder der Generalsekretär Patrick Schnieder äußern. SPD-Generalsekretär Daniel Stich forderte von Klöckner erneut rückhaltlose Aufklärung. Die Affäre kann nach Einschätzung von Juristen für die Landes-CDU weitere finanzielle Folgen haben. Nach dem Gesetz darf eine Partei Spenden über 500 Euro nur behalten, wenn völlig klar ist, woher sie kommen. Ist dies nicht der Fall und das Geld wird vorsätzlich dennoch vereinnahmt, muss der Bundestagspräsident eine Strafe in Höhe der dreifachen Spendensumme verhängen. Geht die Partei hingegen ohne Vorsatz irrtümlich von einem falschen Spender aus, liegt es im Ermessen der Bundestagsverwaltung, ein Strafgeld bis zur dreifachen Höhe der Parteispende festzusetzen. Zu den offenen Fragen gehört auch, warum Mauss die CDU so großzügig bedacht haben könnte. Eine Erklärung wäre, dass Hunsrück-Kommunen nach Fürsprache von CDU-Politikern Tarnpässe für den Ex-Agenten ausgestellt haben. Laut NDR geschah dies noch 2014, als Mauss längst nicht mehr als Geheimdienstler in offizieller Mission unterwegs war. Deshalb will der finanzpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Daniel Köbler, mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung klären, ob dem Ex-Agenten tatsächlich vor zwei Jahren von der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung ein auf den Namen Claus Möllner lautendes Personaldokument verlängert wurde – und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage. Ob die Verbandsgemeinde den Pass verlängern durfte, prüft das Mainzer Innenministerium als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde bereits seit dem Frühjahr. Ein Ergebnis liege noch nicht vor, sagte gestern Ministeriumssprecher Joachim Winkler.

x