Rheinpfalz Ehemann mit 18 Messerstichen getötet

«Mannheim.» Das Mannheimer Landgericht hat gestern eine 51 Jahre alte Frau zu zwölf Jahren Haft verurteilt, die ihren Mann zu Beginn des Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Ketsch mit 18 Messerstichen getötet hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau ihren Mann „unter dem Eindruck von Erniedrigungen“ ermordet habe.

Jahrelang habe ihr Mann sie misshandelt und gedemütigt, erzählte die Angeklagte vor Gericht. Sie habe ihm das immer wieder verziehen, weil sie ihn „abgöttisch geliebt“ habe. Bis zur Nacht auf den 2. Januar 2017. Wie so oft sei ihr Mann damals betrunken nach Hause gekommen. Dann habe er sie geschlagen und dazu gezwungen, seinen Urin zu trinken. Als ihr Mann eingeschlafen war, habe sie mit einem Messer zugestochen– 18-mal. Das Opfer, schwer alkoholkrank wie die Täterin selbst, hatte keine Chance und verblutete innerhalb von Minuten. Anschließend soll die Frau vergeblich versucht haben, den Leichnam zu zerstückeln, um die Körperteile danach in einem Wok zu verbrennen. Als dies nicht gelang, habe sie die Tochter gebeten, ihr dabei zu helfen. Was diese aber ablehnte. „Ich weiß nicht, was mich geritten hat“, sagte die Angeklagte zu den Geschehnissen in jener Nacht. Die Angeklagte habe „unter dem Eindruck der Erniedrigungen“ ihren Mann ermordet. Und „um alleine in Frieden in der Wohnung leben zu können“, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Rackwitz bei der Urteilsbegründung. Vor der Tat habe sie sich Mut angetrunken. Ihre Steuerungsfähigkeit sei dadurch „erheblich eingeschränkt“ gewesen. Deshalb lautete das Urteil auch nicht lebenslang, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Das Gericht ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an – nach vier Jahren Haft. Verteidigerin Miriam Weis sprach in ihrem Plädoyer von einer „Kurzschlussreaktion“ und beantragt achteinhalb Jahre Haft. Wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. „Meine Mandantin sah keinen Ausweg mehr“, so Weis. Und zitierte die Angeklagte dann mit dem Satz: Das Gefängnis sei für sie wie ein Himmelreich im Gegensatz zu dem, was sie bei ihrem Mann habe durchmachen müssen. So etwas habe sie als Strafverteidigerin noch nie gehört. „Das lässt erahnen, welche Höllenqualen sie erlitten hat“, sagte die Anwältin. Ihre Mandantin habe über Jahre hinweg „pure Gewalt“ erduldet. „Sie war oft grün und blau geschlagen.“ Einmal war der Ehemann deshalb auch im Gefängnis. In Briefen versprach er, sich zu ändern. Seine Frau, damals noch seine Lebensgefährtin, habe ihm geglaubt und ihn geheiratet. Einen Mann, den ein Zeuge als „unberechenbar“ beschrieben hat. Zuletzt habe er seiner Frau sogar verboten, sich zu waschen, sagte Anwältin Weis. Und ihr gedroht, sie zu töten, als sie es dennoch getan habe. Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten hingegen vor, nur auf eine „günstige Gelegenheit gewartet“ zu haben, um ihren Mordplan umzusetzen. Sie habe ihren Ehemann getötet, um weiter in der Wohnung in Ketsch bleiben zu können. Ihr Mann habe sich nämlich von trennen wollen und verlangt, dass die 51-Jährige auszieht.

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