Landau Keller-Moschee: Bauantrag liegt vor

Ein Landauer Boxer will den Keller dieses Gebäudes als Moschee nutzen.
Ein Landauer Boxer will den Keller dieses Gebäudes als Moschee nutzen.

Die Stadtverwaltung prüft, ob die Kellerräume im Anwesen Nummer neun in der Maximilianstraße als Moschee genutzt werden dürfen. Grundlage ist ein im Februar eingegangener Bauantrag des Landauer Boxers und Predigers Diyab Simon Dabschah, wie die Stadt auf Nachfrage mitteilt. Dabschah hatte bereits zuvor zum Gebet in das Gebäude neben dem Hauptbahnhof eingeladen. Bis ihm die Stadt im Oktober 2023 das untersagte. Denn baurechtlich gilt eine Moschee als Versammlungsstätte. Und diese muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, vor allem in Hinblick auf Brandschutz und Fluchtwege. Zudem hätte es für die Moschee eine genehmigte Nutzungsänderung vom Keller zur Versammlungsstätte gebraucht, die Dabschah damals aber nicht vorweisen konnte. Deshalb untersagte die Stadt die Nutzung der Räume und forderte ihn auf, entsprechende Mängel zu beheben und einen genehmigungsfähigen Bauantrag einzureichen. Dem kam der Boxer nach. Weil Unterlagen fehlten, konnte über den Antrag noch nicht entschieden werden.

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