Rheinpfalz Drogen ins Gefängnis geschleust

Zwar hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt, doch aus ist die Sache noch lange nicht: Ein Beamter, der Häftlingen Drogen ins Gefängnis brachte, muss sich voraussichtlich im Herbst in einem Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht Trier verantworten. Das Justizministerium will erreichen, dass er seinen Job verliert.

Im Juli 2015 wurde öffentlich, dass die Zweibrücker Staatsanwaltschaft gegen zwei Beschäftigte der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt (JVA) ermittelte, die geringe Mengen an Kräutermischungen ins Gefängnis gebracht hatten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Nicht, weil sie den Männern die Taten nicht nachweisen konnte − die beiden räumten die Vorwürfe ein. Vielmehr handelte es sich bei den Kräutermischungen nicht um illegale Drogen. Die sogenannten Legal Highs enthielten keine Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fielen. So weit die strafrechtliche Seite. Es gibt auch eine disziplinarrechtliche. Das rheinland-pfälzische Justizministerium bestätigt RHEINPFALZ-Informationen, wonach einer der Mitarbeiter Beamter ist. Der andere, ein Tarifbeschäftigter, wurde laut Ministerium im Februar 2015 vom Dienst suspendiert; das Arbeitsverhältnis ist inzwischen aufgelöst. Gegen den Beamten, der ebenfalls suspendiert wurde, läuft seither ein Disziplinarverfahren. Laut Ministerium arbeitet er nach wie vor nicht, sein Gehalt wurde um 20 Prozent gekürzt. Das Ministerium strebt nun offenbar an, dass auch der Beamte seine Arbeit verliert − was nur durch ein Urteil eines Verwaltungsgerichts möglich ist. Das Verwaltungsgericht Trier bestätigt auf Nachfrage, dass es mit dem Verfahren befasst ist. Der Mann habe derzeit noch die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen. Es sei daher unwahrscheinlich, dass die Verhandlung noch im Sommer beginnt, eher im Herbst. Trier ist deshalb zuständig, weil dort die Disziplinarverfahren in Rheinland-Pfalz verhandelt werden. Jürgen Buchholz, Leiter der Zweibrücker JVA, äußert sich nicht zu dem Fall. Im Gespräch mit der Staatsanwaltschaft hatten die Beschäftigten erklärt, sie hätten Gefangenen „gelegentlich“ Kräutermischungen mitgebracht, ohne Gegenleistung. Die Staatsanwaltschaft konnte offenbar nicht feststellen, dass Geld geflossen ist, deshalb ermittelte sie auch nicht wegen Bestechung. Bleibt die Frage, weshalb die Männer taten, was sie taten. Zumal der Beamte nach RHEINPFALZ-Informationen wenige Jahre vor der Pensionierung seine Ansprüche riskiert hat. Der Tarifbeschäftigte soll deutlich jünger sein. Beide sollen in einem der Arbeitsbetriebe der JVA tätig gewesen sein. Häftlinge können im Zweibrücker Gefängnis in verschiedenen Betrieben arbeiten und Berufe lernen. Wie die Mitarbeiter, die in den Schließtrakten des Gefängnisses arbeiten, verbringen auch die Beschäftigten in den Arbeitsbetrieben täglich mehrere Stunden mit Häftlingen. Aus dem Umfeld des Gefängnisses ist zu hören, dass daraus über Monate und Jahre Verbindungen entstehen: Man sieht sich, man spricht miteinander und übereinander, erfährt einiges über das Gegenüber. Es sind Fälle bekannt, in denen Häftlinge dieses Vertrauensverhältnis ausnutzen und um Gefallen bitten; irgendwo anrufen zu dürfen, etwa. Nach RHEINPFALZ-Informationen tauchten im Disziplinarverfahren gegen den Beamten immer weitere Vorwürfe auf, wodurch sich das Verfahren in die Länge zog. Der Mann soll für Häftlinge auch mindestens ein Handy und -zubehör ins Zweibrücker Gefängnis geschleust haben. Dieser Fall habe ein ungekanntes Ausmaß, heißt es. Man darf sich eine JVA nicht als geschlossenes System vorstellen. An der Pforte herrscht auch in Zweibrücken reger Durchgangsverkehr: Beschäftigte, Anwälte, Besucher, Gutachter, Firmen und auch Häftlinge − wenn sie Haftlockerungen genießen − gehen ein und aus. Zwar gibt es Kontrollen, doch sind kleine Mengen an Drogen im Zweifel schwer zu finden. Zudem, so ist zu hören, würden Beschäftigte nicht regelmäßig kontrolliert. Das Gefängnis zählt rund 300 Mitarbeiter und rund 370 Inhaftierte.

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