Donnersbergkreis Imsweiler: Bundesstraße 48 im Oktober zeitweise gesperrt

Im August war Spatenstich, die Arbeiten an der B-48-Ortsumgehung von Imsweiler laufen. Nun wird ein Durchlass erweitert, wofür d
Im August war Spatenstich, die Arbeiten an der B-48-Ortsumgehung von Imsweiler laufen. Nun wird ein Durchlass erweitert, wofür die Bundesstraße vom 4. bis 13. Oktober gesperrt werden muss.

Vom 4. bis zum 13. Oktober wird die Bundesstraße zwischen Schweisweiler und Imsweiler voll gesperrt. Grund hierfür sind Arbeiten zur Herstellung von Entwässerungsleitungen der zukünftigen Trasse der Ortsumgehung.

Sperrung sei unumgänglich



Nachdem im August der Spatenstich für den Bau der 1,78 Kilometer langen Ortsumgehung von Imsweiler stattfand, wird nun ein Entwässerungsdurchlass unter der Bundesstraße neu hergestellt und ein vorhandener Durchlass erweitert. Wie der Landesbetrieb Kaiserslautern mitteilt, wird der zu erweiternde Durchlass, der den Gresselborn im Süden von Imsweiler zur Alsenz führt, von 50 Zentimeter Durchmesser auf einen Meter vergrößert, „da es in der Vergangenheit regelmäßig wegen des zu kleinen Durchmessers zu Überflutungen und Verschmutzungen der B 48 kam“, so der Landesbetrieb. Bei der Herstellung der Durchlässe sei es unumgänglich, die Bundesstraße am südlichen Ortseingang von Imsweiler voll zu sperren, da die Baugruben für die Durchlässe so groß und so tief seien, dass für eine halbseitige Sperrung nicht genug Platz vorhanden sei.

Umleitung über Mehlingen



Die Umleitung für die Zeit der Sperrung vom 4. bis 13. Oktober führt von Norden kommend über Gundersweiler, Gehrweiler, Heiligenmoschel, Schneckenhausen, Otterberg, Mehlingen, Sembach, Lohnsfeld, Winnweiler und Schweisweiler. In umgekehrter Reihenfolge erfolgt die Umleitung von Süden kommend, wobei bereits an der Anschlussstelle der Autobahn 63 bei Winnweiler die Verkehrsteilnehmer auf die Vollsperrung aufmerksam gemacht werden sollen. „Für Fußgänger und Radfahrer werden Überquerungshilfen eingerichtet. Wir bitten dringend darum, die Absperrungen und zur Verfügung stehenden Überquerungshilfen zu nutzen und zu beachten“, so der Landesbetrieb.

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