Rheinpfalz Verteidiger: Schöffe befangen

FRANKENTHAL. Nach 17 Verhandlungstagen droht ein Prozess vor dem Schöffengericht des Frankenthaler Amtsgerichts zu platzen, weil ein Schöffe auf seiner Facebook-Seite laut Verteidiger Alexander Klein fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen geteilt und sich diese zu eigen gemacht haben soll. Klein stellte gestern einen Befangenheitsantrag gegen den Mann, der in einer Gemeinde im Kreis Bad Dürkheim kommunalpolitisch aktiv ist.

Klein glaubt nicht, dass der Schöffe unvoreingenommen gegenüber seinem Mandanten sein kann, der zwar die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, aber aufgrund seiner Herkunft dem islamischen Glauben angehört. Dem Angeklagten wird unter anderem gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er soll 2012 und 2016 seine Freundin und spätere Frau massiv misshandelt haben. Der Schöffe habe unter anderem auf Facebook ein Bild mit dem Slogan „Deutschland den Deutschen – Fremde heim!“ geteilt, führte Klein aus. In einem geteilten Leserbrief aus einer österreichischen Zeitung habe der Schöffe Türken als Sozialschmarotzer dargestellt, die anderen ihren Glauben aufdrängen würden. Durch das Verbreiten des Leserbriefes mache sich der Schöffe diese Meinung zu eigen, sagt Klein. Verächtlich habe sich der Schöffe auf Facebook ebenso über das deutsche Rechtssystem geäußert. Als er im Juni 2016 zur Kenntnis genommen habe, dass ein Mann nach einem versuchten Handtaschenraub freigelassen worden sei, habe er dies folgendermaßen kommentiert: „So werden polizeibekannte Straftäter bei uns behandelt. Ich kann es nicht glauben. Gute Nacht Rechtsstaat.“ Die Äußerungen seien in einem für Freunde zugänglichen Bereich zu finden. Damit hätten sie mehr als 200 Personen lesen können, so Klein. Die Vielzahl der von ihm festgestellten rassistischen und verfassungsfeindlichen Ansichten des Schöffen ließen Zweifel an dessen Neutralität zu. Der habe sich zum aktuellen Verfahren zwar nicht geäußert, doch müsse er über das Verhalten eines Mannes in der Beziehung zu seiner christlich erzogenen deutschen Frau urteilen. So würden dem Angeklagten von der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Frau zur Heirat nach islamischen Glauben gezwungen und sie in der Ehe entsprechend seinem kulturellen Hintergrund unterdrückt und gedemütigt zu haben. Genau so ein Sachverhalt sei pikanterweise Inhalt des geteilten Leserbriefes. Weil sich der Schöffe nicht vor Beginn der Hauptverhandlung selbst als befangen erklärt habe, was seine Pflicht gewesen sei, forderte der Anwalt, ihm die Kosten des bisherigen Verfahrens aufzuerlegen. Über den Befangenheitsantrag muss nun entschieden werden.

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