Rheinpfalz Panzer-Fan angeklagt

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Bad Dürkheim/Trier. Die Berliner Staatsanwaltschaft untersucht noch immer, ob sich ein Bad Dürkheimer die 2015 bei ihm entdeckte NS-Kunst illegal beschafft hat. Gegen einen Bekannten des Sammlers hingegen ist jetzt in Kiel Anklage erhoben worden. Es geht unter anderem um einen Wehrmachtspanzer, der im Keller dieses 79-Jährigen stand. Dessen Verfahren betrifft auch einen Trierer Bundeswehr-Techniker.

Zwei Bergepanzer rattern von Tiefladern, die Soldaten schauen skeptisch: Während Beamte in grünen Polizei-Warnwesten Gewehre aus einer Villa an der Kieler Förde tragen, müssen sie ein 40-Tonnen-Ungetüm aus dem Keller zerren. Denn dort schlummert bis zu diesem Sonnentag im Juli 2015 ein Wehrmachtspanzer, der mehr sein könnte als ein Museumsstück. Anderthalb Jahre später ist für die Kieler Staatsanwaltschaft tatsächlich klar: Der 70 Jahre alte „Panther“ war noch immer eine gefährliche Waffe. Dazu kommen weitere Weltkriegsandenken des 79-jährigen Strandhausbesitzers, die noch gefechtsbereit gewesen sein sollen. Ein Sprecher der Anklagebehörde listet auf: eine Flugabwehrkanone mit 8,8 Zentimeter-Rohr. Ein Mörser. Ein Torpedo. Maschinen-, Sturm- und Raketengewehre. Wegen dieses Arsenals will die Staatsanwaltschaft den Sammler nun vor Gericht stellen, angeklagt hat sie ihn unter anderem wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz – ein Verbrechen, das mit mindestens einem Jahr Gefängnis zu bestrafen ist. Gefunden hatten Polizisten das Waffenlager eher zufällig: Eigentlich folgen Fahnder aus Berlin im Frühjahr 2015 den Spuren verschollener NS-Kunstwerke. Und im Garten das 79-Jährigen stand, gut sichtbar, die „Wehrmacht“ – eine Symbolfigur, die einst Hitlers Reichskanzlei zierte. Die martialische Grünflächen-Dekoration am Förde-Ufer stuften die Experten dann aber doch nur als Kopie ein. Fündig wurden sie dafür bei einem Bekannten des 79-Jährigen in Bad Dürkheim. Dort entdeckten sie in einer Lagerhalle unter anderem zwei lebensgroße Bronzegäule. Diese Statuen gelten tatsächlich als Originale aus der Reichskanzlei, nach Kriegsende hatten Rotarmisten mit ihnen den Sportplatz einer Kaserne in Brandenburg verschönert. Rainer Wolf, ein als betucht geltender Ex-Unternehmer im Rentenalter, will die Figuren 1988 einem russischen Kommandeur abgekauft und sie so vor der Verschrottung gerettet haben. Doch die Berliner Staatsanwaltschaft argwöhnt trotzdem, dass der Bad Dürkheimer die Plastiken illegal besorgt und sich damit strafbar gemacht haben könnte. Ein Sprecher der Anklagebehörde sagt: Bis sie sich endgültig festlegt, könnte es noch Monate dauern. Kompliziert ist der Fall nicht nur, weil das verworrene Schicksal der Kunstwerke nach Kriegsende zu klären ist. Diffizil ist auch die rechtliche Bewertung. Denkbar ist zum Beispiel, dass Wolf Statuen zwar auf illegalen Wegen bekam, ihm das aber selbst gar nicht bewusst war. Ähnlich hatte zunächst auch ein Anwalt seines Bekannten aus dem hohen Norden argumentiert: Den Panzer zum Beispiel habe der 79-Jährige einst als harmlosen Metallschrott in England gekauft. Schützenhilfe bekam der Sammler zunächst sogar aus dem Verteidigungsministerium. Ein Sprecher versicherte dem „Norddeutschen Rundfunk“: Der „Panther“ sei zumindest vor einigen Jahren eindeutig ein unschädlich gemachtes Sammlerstück gewesen. Quelle dieser Erkenntnis waren dem Bericht zufolge Bundeswehr-Techniker der Wehrtechnischen Dienstelle 41 in Trier. Deren fast 500 Beschäftigte testen normalerweise modernste Wehrtechnik für die deutschen Streitkräfte. Aber sie erledigen auch Aufträge für Armeen anderer Staaten. Und für Privatkunden. Vor ein paar Jahren heuerte der 79-jährige Villenbesitzer die Spezialisten aus Rheinland-Pfalz an, damit sie den Motor seines Kettenfahrzeugs wieder flott machen. Dass die Staatsanwaltschaft es jetzt als immer noch gefechtsbereit eingestuft hat, ist für den Leiter des „Panther“-Reparaturtrupps eine schlechte Nachricht. Schließlich macht sich auch strafbar, wer illegale Waffen anderer Menschen in Schuss bringt. Die Kieler Ermittler lassen aber noch offen, ob sie deshalb auch den Bundeswehr-Techniker vor Gericht stellen wollen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagt: Es geht unter anderem um die Frage, wie genau er überhaupt prüfen musste, ob das vermeintlich harmlose Sammlerstück doch noch gefährlich ist.

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