Pfalz Strafbefehl nicht akzeptiert

Fußgönheim. Der ehemalige Leiter des Fußgönheimer (Rhein-Pfalz-Kreis) Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) muss sich heute vor dem Ludwigshafener Amtsgericht wegen Untreue verantworten. Ihm wird vorgeworfen, im Januar 2013 3500 Euro vom Konto seines Arbeitgebers an eine ihm gut bekannte Frau überwiesen zu haben, obwohl diese keinen Anspruch auf eine Zahlung hatte. 1500 Euro konnten zurückgefordert werden, den Restbetrag inklusive Zinsen hat der Angeklagte mittlerweile selbst beglichen. Zur Verhandlung kommt es, weil der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hat. (tc)

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