Pfalz Pirmasens: Strafe von 2400 Euro wegen Wahlfälschung

Wegen Wahlfälschung und Verletzung des Wahlgeheimnisses in acht Fällen soll eine Sozialdemokratin aus Pirmasens 2400 Euro bezahlen. Das Amtsgericht Pirmasens hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Zweibrücken einen entsprechenden Strafbefehl erlassen. Die Frau bestreitet die Vorwürfe. Im November 2014 hatten Polizeibeamte das SPD-Büro in Pirmasens und eine Wohnung durchsucht und Aktenordner mitgenommen. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ermittelte fortan gegen zwei SPD-Mitglieder wegen des Verdachts der Wahlfälschung und Verletzung des Wahlgeheimnisses bei der Bundestagwahl 2013 und der Kommunalwahl 2014. Es ging um Briefwahlunterlagen. Im Februar 2015 hatte sich auf Antrag der CDU-Fraktion auch der Rechtsausschuss des Landtags mit der Sache befasst. Das Verfahren gegen einen Beschuldigten stellte die Staatsanwaltschaft „mangels Tatnachweises“ ein. Die zweite Beschuldigte dagegen soll zur Kasse gebeten werden. Die Frau, die weder dem Stadtrat noch einem Ortsbeirat angehört, habe Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen gebracht und sei im Raum geblieben, als die Stimmzettel ausgefüllt wurden, so die Staatsanwaltschaft. In manchen Fällen habe sie auch die Stimmzettel in die Umschläge gesteckt. Damit verstieß sie laut Staatsanwaltschaft gegen die Bundeswahlordnung und die Kommunalwahlordnung. Dort wird verlangt, dass der Wahlberechtigte den Stimmzettel bei der Briefwahl unbeobachtet ausfüllt und ihn selbst in einen Umschlag steckt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestreitet die Angeklagte, die Briefwähler beim Ausfüllen der Stimmzettel beobachtet zu haben. Sie kann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, dann kommt es zur Prüfung der Vorwürfe vorm Amtsgericht Pirmasens. Mehr dazu lesen Sie am Samstag in der Pirmasenser Ausgabe der RHEINPFALZ. (pr)

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