Pfalz Neustadt: Mountainbiken im Pfälzerwald
Die Forstverwaltung hat sich in die aktuelle Diskussion um die Frage eingeschaltet, wo im Pfälzerwald das Mountainbiken erlaubt ist. Die Rechtslage in Rheinland-Pfalz sei klar, sagt Günter Franz von der Oberen Forstbehörde mit Sitz in Neustadt. Radfahren im Wald sei nur auf Straßen und Waldwegen erlaubt. Unter Waldwegen verstehe der Gesetzgeber eindeutig nur Strecken, die dem forstwirtschaftlichen Verkehr dienten, die also auch für Schlepper und Lkw geeignet seien. Fußwege und Pfade seien dagegen nach dem Landeswaldgesetz keine Waldwege. Der RHEINPFALZ-Artikel „Ohne Limit“ hatte zu vielen Leserbriefen geführt. Der Beitrag, sagt Franz, habe die Regelung hinsichtlich des Radfahrens im Wald nicht engstirnig interpretiert, sondern „zutreffend wiedergegeben“. (swz)