Pfalz Kaiserslautern: Gericht vertagt Entscheidung über Teil-Rückzahlung von FCK-Anleihe

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Entscheidung vertagt: Die Güteverhandlung vor dem Landgericht Kaiserslautern darüber, ob ein Anleihezeichner rund 100.000 Euro vom 1. FC Kaiserslautern schon vor dem eigentlichen Ablauftermin im Juli 2019 zurückbekommt, brachte am Freitagmittag kein Ergebnis. Der Kläger aus Ostwestfalen hat die NLZ-Anleihe - nicht die größere Betze-Fan-Anleihe - vorzeitig außerordentlich gekündigt mit der Begründung, die rund 700.000 Euro schwere NLZ-Anleihe sei nicht in das Nachwuchsleistungszentrum des Vereins geflossen. Der FCK bestreitet dies. Der Vorsitzende Richter hat den Parteien heute einen Vergleichsvorschlag unterbreitet: Der klagende Fan soll sein jährlich mit fünf Prozent verzinstes Geld wie vereinbart bis 2019 beim FCK belassen, dafür soll der Verein die Verfahrenskosten tragen. Binnen etwa vier Wochen sollen sich die Beteiligten zu dem Vorschlag äußern. Dann wird entschieden, ob und wie das Verfahren fortgesetzt wird.

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