Pfalz Gashändler klagt gegen Kreis

Der Gashändler aus Harthausen, dessen Betrieb im September 2013 infolge einer Brandstiftung zerstört worden ist, hat den Rhein-Pfalz-Kreis vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt verklagt.

Grund: Die Kreisverwaltung hatte nach dem Brand eine Verfügung erlassen, in der stand, dass alle Tätigkeiten, die etwas mit Gas zu tun hätten, auf dem Gelände zu unterlassen seien. Die Kreisverwaltung fordert laut Landrat Clemens Körner (CDU) von dem Gashändler ein Gesamtkonzept. Derzeit ruht die Klage, weil Kreisverwaltung und Kläger miteinander verhandeln. (snr)

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