Pfalz FCK-Anleihe: Klage zurückgezogen

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Der Fan, der vom Fußball-Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern vorzeitig sein Geld aus einer Anleihe zurückhaben wollte, hat seine Klage zurückgezogen. Das hat am Donnerstagnachmittag der Vorsitzende Richter der 2. Zivilkammer am Landgericht Kaiserslautern, Michael Stiefenhöfer, gegenüber der RHEINPFALZ erklärt. Der Kläger aus Nordrhein-Westfalen hatte auf die vorzeitige Rückzahlung von 100.000 Euro geklagt. Mit der Summe hatte er 2013 eine Nachwuchsleistungszentrums-Anleihe des Vereins – eine Abwandlung der „Betze“-Fan-Anleihe – gezeichnet, die bis zum Jahr 2019 läuft. Der Kläger hatte beanstandet, dass die Anleihe vom FCK nicht vertragsgemäß für Investitionen im Nachwuchsleistungszentrum auf dem Fröhnerhof verwendet werde. Der Verein hatte die Rückzahlung abgelehnt. Ein Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden Richters kommt nach der Zurücknahme der Klage nicht zum Tragen.

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