Rheinland-Pfalz Ehren-Rocker muss Waffen abgeben

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LUDWIGSHAFEN

. Lässig haben sie sich hinter zwei chromblitzenden Motorrädern aufgebaut: Sieben Männer und vier Frauen posieren fürs Porträt eines Vorderpfälzer Motorradclubs, das 2010 in einer Beilage der Ludwigshafener RHEINPFALZ-Ausgabe erscheint. Fünf Jahre später wird die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises diesen Artikel dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz vorlegen. Denn einer der Motorradfahrer schwärmt im Text nicht nur von gemeinsamen Ausfahrten und den Plänen fürs schöne neue Vereinsheim. Der Mann bekennt sich ganz nebenbei auch dazu, Mitglied eines weiteren Clubs zu sein: des Gremium MC. Diese 1972 in Mannheim gegründete Truppe ordnen Sicherheitskreise in die gleiche Liga ein wie die Hells Angels, die Bandidos oder die Outlaws: Die Gangs gelten als Vereine voller finsterer Gesellen mit Hang zu Kriminalität und Gewalt. Seit einigen Monaten nehmen die rheinland-pfälzischen Behörden diesen Leuten systematisch ihre Waffenscheine ab. Das Innenministerium sagt: Entsprechende Verfahren laufen inzwischen gegen alle amtlich registrierten 33 Waffenbesitzer, die den Behörden als Rocker bekannt sind. Möglich gemacht hat das ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Januar festschrieb: Wer in dieser Szene mitmischt, gilt als waffenrechtlich unzuverlässig – auch wenn er selbst bislang völlig unbescholten ist. So wie der Vorderpfälzer, der sich in dem Vereinsporträt vom Juni 2010 als Gremium-Anhänger präsentiert. Er ist auch Sportschütze, besitzt ein Gewehr, Revolver und großkalibrige Sportpistolen. Um sein Arsenal zu retten, zog er erst vors Neustadter Verwaltungs- und dann vors Koblenzer Oberverwaltungsgericht. Dabei stützte er sich auf das, was in den Akten der Behörden über ihn steht: Er sei beim Gremium kein richtiges, sondern nur ein Ehrenmitglied. Den fünf Jahre alten RHEINPFALZ-Artikel hat die Kreisverwaltung in Koblenz nun vorgelegt, um zu zeigen: Der Mann hat sich damals selbst als ganz normalen Gremium-Rocker eingestuft. Das Oberverwaltungsgericht hat daraufhin ganz in Sinn der Behörde entschieden: Der Vorderpfälzer muss seine Waffen tatsächlich abgeben. Der Rechtsstreit wird allerdings trotzdem weitergehen. Denn mit ihrer gestern bekannt gemachten Entscheidung haben die Richter lediglich ein Eilverfahren abgeschlossen. Also räumen sie ein: Es seien „noch nicht alle Fragen im Einzelnen geklärt“. Ausschlaggebend war für sie unter anderem, dass es um so viele und schwere Waffen geht. Der Rocker und sein Anwalt Gerhard Härdle wollen nun einen ausführlicheren Prozess, bei dem die Richter genauer hinschauen müssen. Der bekannte Heidelberger Jurist will dann darlegen, dass die Behörden Gremium-Rocker anders behandeln müssten als Hells Angels oder Bandidos. Deren auch mit Schusswaffen ausgetragene Kämpfe waren der Hintergrund, vor dem das Leipziger Bundesverwaltungsgericht den pauschalen Waffen-Entzug erlaubt hat. Härdle behauptet, bei den Gremium-Rockern gehe es zivilisierter zu. Als Beleg dafür führt er an: Bislang wurde keine einzige ihrer Ortsgruppen tatsächlich verboten, ein entsprechendes Verfahren gegen den Mannheimer Ur-Verein hat der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof 1992 platzen lassen. Schon damals hat Härdle die Interessen der Rocker vertreten. Das aktuelle Verfahren muss er nun wieder von ganz unten aufrollen, zunächst vor dem Kreisrechtsausschuss. Das Waffenarsenal seines Mandanten liegt laut Kreisverwaltung trotzdem schon bei einem Ludwigshafener Händler, der es in Kommission verkaufen soll.

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