Wirtschaft Versicherungs-Tipp: Schutz bei vollgelaufenen Kellern

keller_vollgelaufen_dpa.jpg
Bei einer Überschwemmung im Keller kann ein großer Schaden entstehen.

Für Schäden durch anhaltenden Starkregen an Haus und Hausrat besteht grundsätzlich nur Versicherungsschutz, wenn die Wohngebäude- oder Hausratversicherung auch sogenannte Elementarschäden umfasst.

Ohne diese Erweiterung ist der „vollgelaufene Keller mit den teilweise erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat in der Regel nicht versichert“. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) anlässlich der aktuellen Witterungssituation in Deutschland hin.

Zuerst Versicherung informieren

Einen aufgetretenen Schaden sollten Betroffene sofort bei der Versicherung melden und dokumentieren. „Dabei hilft es, die Schäden betroffener Nachbarn sowie die eigenen Schäden mit Fotos zu dokumentieren und Berichte der Tagespresse beim Versicherer einzureichen“, sagt BdV-Sprecherin Bianca Boss. Die Versicherung müsse unbedingt informiert werden, noch bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollte Wasser schnellstmöglich aus dem Gebäude abgepumpt werden, so der GDV. Riskante Rettungsversuche, um Hab und Gut zu sichern, sollten zur eigenen Sicherheit aber unbedingt vermieden werden.

Schutzvorkehrungen können Schlimmeres verhindern 

Auf mögliche technische Schutzvorkehrungen wie die Installation und regelmäßige Wartung von Rückstau-Vorrichtungen weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. „Wenn die Kanalisation überfordert ist und das Wasser von unten durch die Abflussrohre nach oben ins Gebäude drückt, verriegeln die Klappen die Rohre“, erläutert der Verband. Damit das Wasser nicht von der Straße eindringen kann, sollten Eingänge, Lichtschächte und Fenster gut abgedichtet und Abflüsse vor Keller- und anderen Eingängen immer freigehalten werden.

Keine gefährlichen Stoffe lagern

Weiterhin rät der Verband, keine gefährlichen Stoffe oder Chemikalien im Keller zu lagern und den Heizöltank notfalls zu verankern oder auch zu beschweren. Bei Neubauten oder der Umgestaltung der Außenanlage sollten Einbordungen rund um die Kellerfenster und Schwellen an allen Eingängen in Betracht gezogen werden. Auch wasserdurchlässige Oberflächenmaterialien und ausreichende Abflussmöglichkeiten könnten Schutz bieten. Als einfache Maßnahme „spätestens vor der nächsten Unwetterwarnung“ empfiehlt Haus & Grund, vorsorglich alle Wertgegenstände aus dem Keller zu holen.

x