Wirtschaft Verbraucherschützer warnen vor „teuren Rückabwicklern“

«Ludwigshafen.»Verbraucher, die zwischen 1995 und 2007 eine private Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, können dem Vertrag unter bestimmten Bedingungen heute noch widersprechen – und zwar selbst dann, wenn sie ihn bereits zuvor gekündigt hatten. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt nun aber vor sogenannten Rückabwicklern, die Hilfe beim Widerspruch versprechen.

Die Verbraucherzentrale spricht von „teuren Dienstleistern ohne Mehrwert für Verbraucher“. Häufig beschränke sich die Leistung der Rückabwickler auf die Vermittlung an einen Anwalt. Im Erfolgsfall verlangten die Anbieter zudem eine hohe Vergütung von bis zu 50 Prozent der Rückzahlungen, die der Versicherte aus dem rückabgewickelten Vertrag erhält. „Aus unserer Sicht schaden diese Dienstleister dem Verbraucher mehr, als dass sie ihm nützen“, sagt Sandra Klug, Leiterin des Marktwächter-Teams Versicherungen. Häufig werde nicht einmal geprüft, ob der Widerspruch eines Vertrages für den Kunden finanziell überhaupt sinnvoll ist. „Dies ist nämlich nicht per se der Fall“, sagt Sandra Klug vom Marktwächter-Team. Nach Beobachtungen der Verbraucherzentrale drängen derzeit „immer weitere Anbieter in den lukrativen Markt“. Voraussetzung für einen Widerspruch des Vertrags sei, dass der Kunde vom Vermittler fehlerhaft oder nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde. Auch wenn die Versicherungsbedingungen oder die Verbraucherinformation nicht ausgehändigt wurden, sei ein Widerspruch möglich. Eine objektive Prüfung zu überschaubaren Konditionen könne zum Beispiel auch ein unabhängiger Versicherungsberater oder die Verbraucherzentrale übernehmen. Die Rechtsgrundlage für einen möglichen Widerspruch bilden zwei Urteile des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2014 und 2015. Für Verbraucher seien beide Urteile „besonders dann interessant, wenn sie sich frühzeitig von ihrer Versicherungspolice getrennt und daher nur einen geringen Teil der eingezahlten Beiträge zurückerhalten haben. Ein nachträglicher Widerspruch kann ihnen in diesem Fall erhebliche Nachzahlungen bringen“, so die Verbraucherzentrale. Nils erklärt

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