Wirtschaft Steuer-Tipp: Hausbau mit zwei Verträgen

Ludwigshafen

. Bauherren, die Grundstück und Bauleistung nicht aus einer Hand erwerben, sollten – aus steuerlicher Sicht – Grundstückskauf und Hausbau zeitlich deutlich voneinander trennen. Dies rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sei dann nur der Kaufpreis des Grundstücks. Beim Bauen schmerze diese Steuer besonders, da sie nicht kreditfinanziert werden könne. „Gestaltungsmöglichkeiten sollten daher unbedingt genutzt werden. So können meist mehrere tausend Euro gespart werden“, teilt der Verband mit. Bei einem Erwerb des Grundstücks vom Bauträger seien die Spielräume jedoch gering. Das Finanzamt gehe in der Regel dann von einem einheitlichen Vertragswerk aus und setze die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage des Gesamtpreises fest. Haus & Grund empfiehlt, soweit möglich keinen einheitlichen Gesamtvertrag für Grundstückserwerb und Bauvertrag zu schließen und das Angebot für den Hausbau nicht in einer Gesamtkalkulation mit den Grundstückskosten erstellen zu lassen. Beide Verträge sollten auch nicht am gleichen Tag, sondern mit möglichst großem zeitlichem Abstand geschlossen werden. „Dann wird Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück fällig – nicht jedoch für das noch zu bauende Haus“, so der Verband. |shp

x