Fragen und Antworten Regierung spannt Schutzschirm für Energiefirmen auf

Der Ukraine-Krieg macht Gas zu einem knappen und teuren Gut.
Der Ukraine-Krieg macht Gas zu einem knappen und teuren Gut.

Gas ist in Deutschland ein knappes Gut und die Lage ist angespannt. Damit die Versorgung gesichert bleibt, auch wenn sich die Situation verschlechtert, trifft die Bundesregierung Vorkehrungen. Was das für Unternehmen und Verbraucher bedeutet.

Dürfen Energieversorger höhere Preise an Kunden weitergeben?
Noch nicht, aber der Bund schafft die nötigen Voraussetzungen dafür. Es gibt im Energiesicherungsgesetz bereits einen Preisanpassungsmechanismus. Danach haben von hohen Preisen betroffene Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette das Recht, ihre Gaspreise außervertraglich gegenüber den Kunden anzupassen, sie also an Stadtwerke, Industriekonzerne und Endkunden weiterzureichen. Die Regierung präzisiert nun: Es gibt keinen Mechanismus zwischen der Ausrufung der Alarmstufe oder der Notfallstufe im Notfallplan Gas und der Preisanpassung; die Krisenstufen sind aber Voraussetzung dafür, dass eine Preisanpassung erfolgen darf. Derzeit gilt im Notfallplan Gas die zweite von drei Krisenstufen, die Alarmstufe. Weitere Voraussetzung ist, dass die Bundesnetzagentur eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen feststellt.

Wie funktioniert der Umlagemechanismus?
Der ist neu im Energiesicherungsgesetz. Er besagt, dass ein „unabhängiger Kassenwart“ die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung von Gas ermittelt und diese über eine Umlage auf alle Gaskunden verteilt werden. Auch hier ist die festgestellte erhebliche Reduzierung der Gasimportmengen Voraussetzung für den Mechanismus.Beide Mechanismen zur Preisanpassung sollen aktuell nicht genutzt werden, aber im Ernstfall bereitstehen. Sie dürfen auch nicht gleichzeitig angewandt werden, sondern schließen sich gegenseitig aus. Sinn und Zweck der Weitergabe der Kosten ist es, letztlich Insolvenzen der Energiefirmen zu verhindern und so die Versorgung zu sichern.

Wie sollen Firmen noch gestützt werden?
Ebenfalls neu im Energiesicherungsgesetz ist ein Paragraf, mit dem der Bund de facto den Weg für einen Staatseinstieg bei strauchelnden Energiekonzernen ebnet. Anlass dürfte die schwierige Lage des Uniper-Konzerns sein, der den Staat bereits um Hilfe bat und mit der Regierung derzeit über Stabilisierungsmaßnahmen spricht.Nach dem Vorbild der staatlichen Rettung von Firmen wie der Lufthansa mitten in der Corona-Pandemie sollen nun Hilfen für Firmen erleichtert werden, die der sogenannten kritischen Infrastruktur zugerechnet werden.

Wie schützt die Regierung Verbraucher?
Zum einen hat der Schutzschirm für Unternehmen Vorrang vor der Weitergabe der Preise: „Stabilisierungsmaßnahmen für Energieunternehmen können helfen, dass Preisanpassungsmechanismen nicht zum Einsatz kommen müssen“, erklärt das Wirtschaftsministerium.Sollten die Preise infolge eines Versorgungsengpasses noch einmal stark steigen, will die Bundesregierung ihre Unterstützungsmaßnahmen anpassen.

Vor einem Lieferstopp sind Privathaushalte geschützt – auch dann, wenn die Netzagentur im Fall einer Mangellage entscheiden muss, wer noch wie viel Gas bekommt. Die Energieversorgungsunternehmen haben zudem eine Lieferpflicht gegenüber ihren Kunden.

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