Wirtschaft Nicht nur im grünen Gras

Qualitätsstandards für Weidemilch kann jede Molkerei selbst festlegen. Oft reicht schon eine Weidehaltung an 120 Tagen pro Jahr
Qualitätsstandards für Weidemilch kann jede Molkerei selbst festlegen. Oft reicht schon eine Weidehaltung an 120 Tagen pro Jahr aus.

«Ludwigshafen». Nach viel Natur und glücklichen Kühen klingt die in Supermärkten immer häufiger zu findende „Weidemilch“. Aber anders als etwa der Name „Heumilch“ ist die Bezeichnung „Weidemilch“ gesetzlich nicht geschützt. Verbraucherschützer raten, auf die unterschiedlichen Anforderungen zu achten, die Anbieter an Weidemilch stellen.

Bei Milch, die als Weidemilch vermarktet wird, „sollen die Tiere an mindestens 120 Tagen im Jahr je sechs Stunden auf der Weide stehen (wenn es das Wetter zulässt)“, heißt es beim Milch-Industrie-Verband (MIV). Nach Auskunft des Portals Lebensmittelklarheit.de der Verbraucherzentralen beschweren sich Verbraucher „immer mal wieder“ über die Auslobung von Milch als Weidemilch. „Käufer rechnen damit, dass Weidemilch viel strengere Kriterien erfüllen muss, als dies derzeit der Fall ist“, sagt Stephanie Wetzel, Projektleiterin Lebensmittelklarheit beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Gespräche zwischen VZBV und MIV über Qualitätsstandards für Weidemilch, die in der Regel deutlich teurer als andere Milch ist, führten zu keinem gemeinsamen Ergebnis. „Jeder Molkerei steht es grundsätzlich frei, die Anforderungen an ,ihre’ Weidemilch selbst festzulegen, solange die Kennzeichnung für den Kunden nicht missverständlich ist“, erläutert Verbraucherschützerin Wetzel. Sie bemängelt, dass Käufer die Beschränkung der garantierten Weidezeit auf in der Regel 120 Tage im Jahr erst erkennen, „wenn sie das Kleingedruckte auf dem Milchkarton lesen“. Die Verbraucherschützerin rät Käufern, die Kriterien der verschiedenen Weidemilch-Produkte zu vergleichen „und solche Produkte zu bevorzugen, die aus ihrer Sicht gute und strenge Standards garantieren“. Für die im Handel ebenfalls vermehrt angebotene Heumilch ist die rechtliche Situation anders. Seit März 2016 ist Heumilch eine „garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)“ und muss nach EU-Recht bestimmte Anforderungen erfüllen. Statt um die Art der Tierhaltung wie bei Weidemilch geht es bei der Heumilch in erster Linie um die Fütterung der Kühe. Nach einer Untersuchung der Zeitschrift Ökotest enthält Heumilch einen besonders hohen Anteil an Omega-3-Fettsäuren, die als gesundheitsfördernd gelten. Damit ein Anbieter die Bezeichnung verwenden darf, müssen die Kühe im Sommer vornehmlich mit frischen Gräsern, Leguminosen (Hülsenfrüchten) und Kräutern sowie im Winter mit Heu gefüttert werden. Silage (Gärfuttermittel) darf nicht verfüttert werden. Nils erklärt

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