Verkehrs-Tipp Militär auf der Straße: Was Autofahrer tun sollten

Immer schön hintereinander: Ein Militärkonvoi kann zivile Autofahrer ins Schwitzen bringen.
Immer schön hintereinander: Ein Militärkonvoi kann zivile Autofahrer ins Schwitzen bringen.

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges und der Spannungen mit Russland erhöht die Bundeswehr derzeit ihre Bereitschaft. Daher kann es in den kommenden Tagen zu mehr Militärfahrzeugen auf den Straßen in Deutschland kommen. Wie reagiert man als Autofahrer richtig auf solche Kolonnen?

Das Bundesministerium der Verteidigung hat angekündigt, dass es durch militärische Fahrzeuge in der nächsten Zeit zu Einschränkungen im Verkehrsbereich für andere Teilnehmer kommen könne. Transportkapazitäten „zu Lande, zu Wasser und in der Luft“ müssten für militärische Zwecke vorgehalten werden, hieß es aus Berlin.

Das Ende einer Kolonne
Die beteiligten Fahrzeuge tragen bis auf das letzte im Verband alle eine blaue Flagge auf der Fahrerseite, erläutert die Bundeswehr grundsätzlich zu Kolonnen in einem Merkblatt. Das Schlussfahrzeug fahre mit einer grüner Fahne. Zusätzlich kann es ein gelbes Blinklicht oder eine Warntafel tragen. Etwaiges Blaulicht darf eingeschaltet sein.

Öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen hielten sich meist ebenfalls an die Bundeswehr-Vorschrift, so der ADAC. Polizei-Konvois indes verzichteten meist auf Flaggen, sie seien aber durch ihr uniformes Aussehen meist klar erkennbar.

Wie ein einzelnes Fahrzeug
Verkehrsrechtlich gelten Fahrzeuge in einem erkennbar geschlossenen Verband als ein Fahrzeug. Sie dürften stets zusammenbleiben, informiert der ADAC.

Das bedeutet: Alle Fahrzeuge können beispielsweise auch dann noch über eine auf Rot gesprungene Ampel fahren, wenn es nur das erste Auto bei Grün geschafft hat. Dieses Sonderrecht müssen die anderen Verkehrsteilnehmer beachten. Und auch dann anhalten, wenn sie selbst vielleicht schon Grün an der Ampel angezeigt bekommen.

Wichtig ist auch: Andere Fahrzeuge dürfen die Kolonne nicht unterbrechen und sich „reinquetschen“. Dieses Sonderrecht gilt auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Einfädeln im Reißverschlussverfahren.

Auch bei der Auffahrt auf die Autobahn gilt „das streng genommen“, so die Bundeswehr. Ausnahme: Wenn 100 Meter Abstand zwischen den einzelnen Fahrzeugen liegen, könne man zügig auffahren und die Kolonne „bei nächster Gelegenheit“ wieder verlassen.

Überholen in einem Rutsch
Ein Kolonne zu überholen ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss das in einem Rutsch passieren. Sprich: Nicht einfach dazwischen einscheren. Sicher gehe das nur auf Autobahnen oder anderen mehrspurigen Straßen, so die Bundeswehr.

Wie lange eine Kolonne sein darf, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Es muss für die übrigen Verkehrsteilnehmer aber genügend Platz gelassen werden. Rettungskräfte und Hilfsdienste formieren sich ab 15 Fahrzeugen zu einer neuen Kolonne, so die Bundeswehr.

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