Versicherungs-Tipp Lücken in Wohngebäude-Policen

Nach dem Hochwasser in Bad Neuenahr steht eine Frau vor den Trümmern und telefoniert mit ihrem Handy.
Nach dem Hochwasser in Bad Neuenahr steht eine Frau vor den Trümmern und telefoniert mit ihrem Handy.

Nach der Flutkatastrophe im nördlichen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen prüfen viele Haus- und Wohnungseigentümer ihren Versicherungsschutz bei Starkregen und Überschwemmungen. Aber Vorsicht: Es geht um mehr als die aktuell im Mittelpunkt stehenden Risiken.

Schäden am Haus durch Naturgewalten ersetzt im Prinzip die Wohngebäude-Versicherung, über die fast jeder Eigentümer einer Immobilie in Deutschland verfügt. Das Problem ist: Einmal abgeschlossen, verschwindet die Police oft im Ordner, ohne jemals wieder überprüft zu werden. Das trägt dazu bei, dass Elementarschäden infolge von Hochwasser durch überlaufende Gewässer (Flüsse, Seen) oder Starkregen – die erst seit Mitte der 1990er Jahre versicherbar sind – in viele Verträge nicht eingeschlossen sind.

Teils nur Schutz bei Feuer

Manche Policen-Oldies decken nicht einmal Schäden durch Sturm und Hagel ab, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf Anfrage mitteilte. In Rheinland-Pfalz betrifft das den Angaben zufolge immerhin 10 Prozent der Gebäude (bundesweit 6 Prozent). Viele dieser Häuser dürften nur gegen Brandschäden durch Feuer versichert sein, bestätigte eine GDV-Sprecherin.

Was versichert sein sollte

Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentralen zählen die Wohngebäude-Versicherung zu den wichtigsten privaten Versicherungsverträgen. Selbst im Fall eines Totalschadens, der die wirtschaftliche Existenz vieler Betroffener gefährden würde, erhält der Versicherte so viel Geld, dass er „das komplette Gebäude und alles, was drinnen und draußen fest angebracht ist, ersetzen kann“, erläutert der BdV.

Die Verbraucherverbände raten, in die Versicherung mindestens Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie – im Rahmen eines erweiterten Schutzes vor Elementarschäden – durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben einzubeziehen. Über den erweiterten Elementarschaden-Schutz verfügen laut GDV-Statistik bundesweit nur 46 Prozent und in Rheinland-Pfalz nur 37 Prozent der Wohngebäude.

Grundwasser ausgeklammert

Wer jetzt überlegt, seine Versicherung um Elementarschäden wie Überschwemmung und Starkregen zu erweitern, sollte auch an Grundwasser-Gefahren denken. Laut BdV sind Schäden am Haus durch Grundwasser, wenn es von unten in das Mauerwerk dringt, in den Schutz meist nicht eingeschlossen.

Weitere Leistungen

Der BdV empfiehlt nur Tarife, die auch dann zahlen, wenn der Versicherte den Schaden grob fahrlässig verursachte – etwa, weil er Kerzen unbeaufsichtigt ließ und das Haus ausbrannte. Laut einer Untersuchung der Stiftung Warentest geben zwar einige Versicherer an, bei grober Fahrlässigkeit zu leisten, im Kleingedruckten beschränkten sie die Zusage aber auf bestimmte Höchstbeträge, warnt die Stiftung.

Eingeschlossen werden sollten dem BdV zufolge auch Schäden an Zu- und Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes (Wasser, Heizung), Aufräum- und Abbruchkosten nach einem Schaden, Kosten einer behördlich angeordneten Dekontamination bei schadensbedingten Belastungen des Erdreichs zum Beispiel durch Erdöl oder Brandschutt, sogenannte Bewegungs- und Schutzkosten (Bewegung anderer Sachen, um versicherte Sache ersetzen oder reparieren zu können) sowie Mehrkosten, die entstehen, weil bei einem Wiederaufbau behördliche Auflagen beachtet werden müssen, die bereits vor dem Schaden bestanden.

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