Arbeitnehmer-Tipp Homeoffice: Für Steuer Tage notieren

Notizen zu den Homeoffice-Tagen machen – das empfiehlt sich.
Notizen zu den Homeoffice-Tagen machen – das empfiehlt sich.

München/Berlin. Viele Beschäftigte arbeiten wegen der Corona-Pandemie noch oder wieder zu Hause. Allein im Dezember 2021 waren nach einer Unternehmensumfrage des Ifo-Instituts 27,9 Prozent der Beschäftigten zumindest zeitweise im Homeoffice tätig. Die gute Nachricht: Die steuerliche Regelung zur Homeofficepauschale soll nach dem Willen der Bundesregierung verlängert werden und somit auch für das Jahr 2022 gelten. „Nach dieser Regelung dürfen für jeden Arbeitstag, an dem die berufliche oder betriebliche Tätigkeit ausschließlich von zu Hause aus erfolgt ist, 5 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden“, erklärt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. „Maximal jedoch 600 Euro pro Jahr.“

Eine Erleichterung

Im Zweifel müssen Beschäftigte belegen können, wann sie zu Hause gearbeitet haben. Da die Regelung im Jahr 2020 aber praktisch rückwirkend eingeführt wurde und viele Steuerpflichtige auch 2021 noch nicht viel zu den Einzelheiten wussten, gab es hinsichtlich der Dokumentation der Arbeitstage eine Erleichterung.

In diesen Fällen sollen für die Glaubhaftmachung der Arbeitstage im Homeoffice schlüssige Angaben des Arbeitnehmers in der Regel ausreichen. Für das neue Jahr 2022 gibt es die Erleichterungen hinsichtlich der Dokumentation bisher nicht.

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