Wirtschaft Dextro Energy: Gericht untersagt Glucose-Werbung

«Luxemburg.»Dextro Energy darf für seine Traubenzuckerwürfel weiterhin nicht mit gesundheitsbezogenen Angaben zu Glucose werben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in einem gestern verkündeten Urteil den Einspruch des Unternehmens gegen ein erstinstanzliches Urteil zurückgewiesen. Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch begrüßte die Entscheidung und forderte von der Politik klare gesetzliche Regeln zu Gesundheitsversprechen bei der Lebensmittelwerbung (Az: C-296/16). Dextro Energy hatte 2011 die Zulassung mehrerer Aussagen beantragt, etwa: „Glucose trägt zu einem normalen Energiestoffwechsel bei“ oder „Glucose unterstützt die körperliche Betätigung“. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Efsa bestätigte, dass diese Aussagen richtig und auch weitere formale Kriterien erfüllt seien. Dennoch ließ die EU-Kommission die Werbung nicht zu. Sie sende „ein verwirrendes Signal an die Verbraucher“, hieß es zur Begründung. Denn die Werbung rufe zum Verzehr von Zucker auf, obwohl weltweit eine Verringerung des Zuckerkonsums empfohlen werde. Dieser Auffassung folgte nach dem Gericht der Europäischen Union (EuG) und nun auch der EuGH.

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