Betrugsverdacht RHEINPFALZ Plus Artikel Cannabis-Projekt unter Verdacht

Mit Hanf-Pflanzen (Cannabis) lässt sich möglicherweise viel Geld verdienen. Für Anleger lauern allerdings allem Anschein auch Ge
Mit Hanf-Pflanzen (Cannabis) lässt sich möglicherweise viel Geld verdienen. Für Anleger lauern allerdings allem Anschein auch Gefahren, wenn sie hier mitverdienen wollen.

Eine hohe Rendite durch eine Investition in den Anbau von Cannabis-Pflanzen? Daran hat die Staatsanwaltschaft Berlin in einem Fall große Zweifel. Sie ermittelt wegen des Verdachts auf ein Schneeballsystem. Es könnte Tausende Betroffene geben, darunter viele Kleinanleger.

Laut Staatsanwaltschaft richten sich die Ermittlungen gegen zwölf mutmaßlich Verantwortliche der Internetplattform „juicyfields.io“. Es solle geklärt werden, ob die erworbenen Cannabis-Pflanzen tatsächlich existierten oder ob möglicherweise Anleger im Rahmen eines Schneeballsystems betrogen wurden.

„Altforderungen wären dann direkt aus neu eingenommenem Geld beglichen worden, ohne dass es zu der tatsächlich bezweckten Geldanlage gekommen wäre“, so die Staatsanwaltschaft in einer aktuellen Mitteilung. Anfang August hatte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage bereits mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit der Plattform „juicyfields.io“ ein Ermittlungsverfahren gegen eine Juicy Grow GmbH anhängig sei.

Razzia: Der aktuellen Mitteilung zufolge hat das Landeskriminalamt (LKA) Berlin Durchsuchungen in den Wohnungen der zwölf mutmaßlich verantwortlichen Personen und in fünf Firmen an zwei Standorten vorgenommen. Zahlreiche Unterlagen seien sichergestellt worden. Gegen vier Gesellschaften wurden laut Staatsanwaltschaft sogenannte Vermögensarreste über jeweils mehr als 2,5 Millionen Euro vollstreckt. Bei einem Vermögensarrest wird den Betroffenen der Zugriff auf das Vermögen entzogen.

„Millionenfach geklickt“: Das Angebot der Betreiber der Plattform „juicyfields.io“, Geld in Cannabispflanzen für medizinische Zwecke zu investieren, hat in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erregt. So berichtet die Stiftung Warentest: „Mit ihren Kanälen bei Facebook oder Instagram erreichte die Plattform Tausende Anleger und wurde immer bekannter. Doch plötzlich sind alle Videos der Plattform auf ihrem YouTube-Kanal verschwunden, die zuvor millionenhaft geklickt worden waren.“

Stiftung Warentest: Tausende in teure Falle gelockt

Die Stiftung spricht davon, dass „Tausende in eine teure Falle“ gelockt worden seien. Rund 1000 Betroffene hätten sich im Juli zu einer Zoom-Konferenz verabredet, „weil Zahlungen von Juicyfields ausblieben“. Die Stiftung bezieht sich auf Angaben der „juicyfields.io“-Betreiber, nach denen 500.000 sogenannte E-Grower auf der Plattform registriert waren, also Anleger, die digital in Cannabis-Pflanzen investierten. Die E-Grower hätten mehrmals im Jahr zweistellige Renditen aus den Ernteerlösen kassiert – „zumindest bisher“, so die Stiftung.

Geldanlage schon ab 50 Euro: Laut Staatsanwaltschaft soll die Plattform seit 2020 das sogenannte E-Growing angeboten haben. „Investoren konnten sich über virtuelle Gewächshäuser an Anbau, Ernte und Verkauf von medizinischen Cannabis-Pflanzen beteiligen, dafür wurden erhebliche Renditen in Aussicht gestellt“, erläutert die Staatsanwaltschaft. Das Angebot solle „bewusst auch auf Kleinanleger abgezielt haben, eine Beteiligung war bereits ab einem Betrag von 50 Euro möglich“. Der Staatsanwaltschaft zufolge liegen derzeit Anzeigen von 230 Anlegern vor.

Bafin rät zur Anzeige: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat der Juicy Holdings B.V., die einige Zeit im Impressum der „juicyfields.io“-Plattform stand, im Juni untersagt, Vermögensanlagen über die Webseite anzubieten, da das gesetzlich vorgeschriebene, von der Bafin überprüfte Verkaufsprospekt nicht vorlag. Da das Unternehmen das Verbot missachtete, verhängte die Bafin im Juli ein Zwangsgeld in Höhe von 1 Million Euro, wie die Aufsichtsbehörde bestätigte.

Bafin empfiehlt Betroffenen Anzeige bei der Polizei

Anlegern, die befürchten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, rät die Bafin, „so schnell wie möglich“ Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Eine Strafanzeige könne jede Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft entgegennehmen. Bei Bedarf solle ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, empfiehlt die Bafin. Daneben bestehe die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden. Laut Staatsanwaltschaft Berlin war die Bafin beteiligt an den aktuellen Durchsuchungen des LKA Berlin in Wohnungen und Firmen.

Was sagt Juicyfields? Einige Tage vor den Durchsuchungen teilte eine „JF Emergency Support Group“ auf Anfrage der RHEINPFALZ an die Juicyfields-Pressestelle auf Englisch mit, dass die Darstellung der Stiftung Warentest „gültig und korrekt“ sei (eigene deutsche Übersetzung). Juicyfields sei „nie als Betrug gedacht oder geplant“ gewesen.

Auf die Frage, ob das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Geldanlegern vollständig nachkomme, lautete die Antwort „Nein“. Gesprochen wird von einem „Schneeballeffekt“ und einem „Zinseszinseffekt“, indem mit den erwirtschafteten Gewinnen aus den Ernten von Nutzern Pflanzen eingekauft worden seien. Weiter heißt es, es gebe „sicherlich eine große Lücke im Budget“.

Zur Frage, wann das Zwangsgeld von 1 Million Euro an die Bafin geleistet werde, lautete die Antwort: „Wir haben keine Kontrolle über die Bankkonten, von denen die Zahlung an die Bafin erfolgen kann.“

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