Wirtschaft RHEINPFALZ Plus Artikel Betriebsschließungspolice: Erneut gewinnt Wirt gegen Versicherung

Das Landgericht München gewinnt für klagende Wirte an Bedeutung.
Das Landgericht München gewinnt für klagende Wirte an Bedeutung.

Das Landgericht München hat zum zweiten Mal in Folge für einen gegen seinen Versicherer klagenden Wirt entschieden. Die Haftpflichtkasse muss Karl-Heinz Zacher von der Münchner Emmeramsmühle, die wegen der Corona-Pandemie von den Behörden geschlossen worden war, die geforderten gut 427.000 Euro zahlen.

Zehntausende Wirte und Hoteliers hier zu Lande wähnten sich für einen solchen Fall versichert, weil sie eine Betriebsschließungspolice abgeschlossen hatten. Sie wurden bitter enttäuscht. Denn Pandemie sei ausgeschlossen, sagen große Teile der Assekuranz, angeführt von Marktführer Allianz in München und der bei dieser Art von Policen bedeutenden Haftpflichtkasse aus Roßdorf bei Frankfurt.

Letztere musste nun ein Urteil gegen sich hinnehmen. Die Allianz konnte das in letzter Minute per Vergleich verhindern. Es bestehe eine Leistungspflicht seitens des Versicherers, urteilte jetzt Richterin Susanne Laufenberg vom Landgericht München 1 erstinstanzlich und noch nicht rechtskräftig. Vertragsklauseln, die dem entgegenstünden seien intransparent und unwirksam. Der Versicherungsnehmer habe auf Basis des Wortlauts im Vertrag davon ausgehen müssen, dass sein Versicherungsschutz umfassend ist.

Die Richterin geht noch weiter. Bei der Leistungspflicht des Versicherers seien weder Kurzarbeitergeld für das Personal des Wirts noch staatliche Corona-Liquiditätshilfen zu berücksichtigen, urteilte Laufenberg. Auch das war bislang umstritten. So deutlich ist damit noch kein Urteil zu in der Streitfrage zu Gunsten eines Wirts ausgefallen. Allein in München sind rund 100 solcher Corona-Streitfälle anhängig, was das dortige Landgericht jetzt schon zu einem Brennpunkt macht. Weil es wiederholt pro Gastronomie entschieden hat, rechnen sich Anwälte klagender Wirte und Hoteliers dort nun auch besonders gute Chancen aus. Etwa Daniel Entringer aus Bad Krozingen (Baden-Württemberg), der eine dreistellige Anzahl von Mandanten in Sachen Betriebsschließung vertritt Er empfiehlt Wirten vor dem Landgericht München zu klagen, auch weil Marktführer Allianz dort nur knapp an einer Niederlage vorbeigeschrammt ist. Kurz vor Urteilsverkündung hat sie sich mit dem Wirt von der Münchner Traditionsgaststätte Nockherberg, bekannt durchs Politiker-“Derblecken“ zum Starkbieranstich, verglichen. Dieser hatte gut 1,1 Millionen Euro gefordert. Was die Allianz gezahlt hat, ist unbekannt. Es wurde Stillschweigen vereinbart.

x