Panorama Klage wegen Kuhglocken abgewiesen

Auf einer Weide im oberbayerischen Holzkirchen dürfen die Kühe mit ihre Glocken erst mal weiter bimmeln. Das Landgericht München II wies gestern die Klage einer Nachbarin ab, die mit ihrem Mann am Ortsrand lebt und sich von den Kühen, dem Geläute, aber auch von Geruch und Fliegen gestört fühlte. Der Streit mit der Bäuerin geht seit Jahren. Nach dem Ehemann, dem das exklusive Anwesen gehört, klagte nun seine Frau. Ihr stehe jedoch kein Anspruch zu, begründete die Kammer unter Richterin Christiane Karrasch nun die Abweisung von deren Klage. Sie sei nicht Eigentümerin des Grundstücks. Zudem äußerte das Gericht Bedenken, ob die von der Frau vorgebrachte Belästigung wesentlich sei, und auch an der von ihr vorgebrachten „Ortsunüblichkeit“ der Weidenutzung hatten die Richter Zweifel. Die Klägerin argumentierte: Die Glocken bimmelten auch nachts, sie bekomme kein Auge zu. Sie hatte nicht nur gegen die Bäuerin geklagt, sondern auch gegen die Gemeinde, die das Weidegrundstück verpachtet hat.

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