Panorama Familienname: Tradition wird noch großgeschrieben

«Wiesbaden.» Immer mehr Ehepaare in Deutschland entscheiden sich dafür, dass beide nach der Heirat den Geburtsnamen behalten. Waren es im Jahr 1996 noch 8,8 Prozent, so lag ihre Zahl 2006 bei 11,5 Prozent und 2016 bei 13,5 Prozent, berichtet Frauke Rüdebusch von der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS). Seit 25 Jahren müssen sich Ehepaare nicht mehr zwingend für einen gemeinsamen Nachnamen entscheiden. Am 1. April 1994 trat das entsprechende Gesetz in Kraft. Bereits seit 1976 mussten sich Paare bei der Hochzeit nicht mehr zwangsläufig auf den Familiennamen des Mannes festlegen. Waren sich beide uneins, galt der Name des Mannes jedoch von der Heirat an für beide. Diese Regelung wurde 1991 mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gekippt. Frauen durften ihren Geburtsnamen fortan behalten. Drei Jahre später trat das entsprechende Gesetz in Kraft. Trotzdem wird bei rund drei Viertel aller Eheschließungen auch heute noch der Name des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen. Das hat die GfdS in einer Studie herausgefunden. Dafür erhielt sie ausführliche Daten von 174 Standesämtern für 1976, 1986, 1996, 2006 und 2016 und erfasste durchschnittlich 20.000 Eheschließungen pro Jahrgang. „Für viele hat das traditionelle Gründe, sie möchten gerne den Namen des Mannes fortführen“, sagt Rüdebusch.

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