Panorama Bimmel-Erlaubnis

Die Kuhglocken im oberbayerischen Holzkirchen dürfen weiter bimmeln. Das Oberlandesgericht München hat gestern abermals die Klage von Anwohnern zurückgewiesen. Das Ehepaar fühlte sich seit Jahren von den Kuhglocken auf einer angrenzenden Weide gestört und wollte ein Ende des Gebimmels durchsetzen. Der Mann und später auch seine Ehefrau waren in getrennten Prozessen in erster Instanz vor dem Landgericht gescheitert. Der Mann war jetzt vor die nächsthöhere Instanz gezogen – und verlor erneut. Die Verhandlung der Klage seiner Frau in zweiter Instanz steht noch aus. Der Rechtsstreit sorgte auch für Aufmerksamkeit in der bayerischen Politik. „Es ging bei diesem Streit um mehr als um vermeintlichen Lärm. Hier geht es um das Miteinander von Alteingesessenen und Hinzugezogenen“, erklärte Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Klagen gegen Kirchenlärm, Kuhglocken oder das Krähen von Hähnen trieben einen Keil zwischen Alteingesessene und Neubürger.

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