Wirtschaft Teures Fehlverhalten auf der Skipiste

«Köln». Fehlverhalten auf der Skipiste kann viel Geld kosten, wenn es zu einem Zusammenstoß führt. Dies zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Köln, auf das die Stiftung Warentest hinweist.

Demnach muss ein Skifahrer, der einen anderen zu knapp überholt hatte, 12.000 Euro Schmerzensgeld und 2030 Euro Schadenersatz leisten. Bei dem Zusammenstoß erlitten beide Beteiligten schwere Verletzungen. Bei der Klärung der Schuldfrage legte das Gericht die Regeln des Welt-Skiverbandes FIS zugrunde. „Mancher Wintersportler hält sie für freiwillig oder unverbindlich, einige kennen sie nicht einmal. In der Rechtspraxis aber sind sie ähnlich gültig wie die Straßenverkehrsordnung“, berichtet die Stiftung Warentest. Im strittigen Fall sei sich der Überholende keiner Schuld bewusst gewesen. „Doch die FIS-Regel 3 besagt: Der Vorausfahrende hat uneingeschränkt Vorrang. Und Regel 4 lautet: Wer überholt, muss Abstand halten“, so das Stiftungsmagazin „Test“ (Heft 2/2018). Das Kölner Landgericht gab dem überholenden Fahrer deshalb die alleinige Schuld (Az. 30 O 53/17). Beim Überholen dürfe nicht darauf vertraut werden, dass der andere so weiterfährt wie bisher, sondern er müsse mit weiten Schwüngen, Schrägfahrten oder anderen Bewegungsänderungen rechnen. Laut Warentest ziehen auch die Gerichte in den Alpenländern die FIS-Regeln für ihre Urteile heran.

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