Zweibrücken Streit mit der Mutter vor dem tödlichen Stich

An der Stelle, wo der 40-Jährige starb, sind Fotos, Blumen und Kerzen niedergelegt.
An der Stelle, wo der 40-Jährige starb, sind Fotos, Blumen und Kerzen niedergelegt.

Die Polizei hat am Donnerstag in der RHEINPFALZ veröffentlichte Fotos ausgewertet und kommt ebenfalls zu dem Schluss, dass der des Totschlags beschuldigte 34-jährige Zweibrücker 2019 an mehreren Veranstaltungen der rechten Szene teilgenommen hat. Für seine Falschaussage muss sich der Mann nicht verantworten. „Der Beschuldigte hat das Recht zu lügen“, so die Staatsanwaltschaft.

Der 34-Jährige, der in der Nacht zum Montag einen 40-jährigen Nachbarn erstochen haben soll und die Tat einräumt, hatte angegeben, bis 2016 der rechten Szene angehört zu haben, danach aber nicht mehr. Dass er hier gelogen hat, wird für den Beschuldigten keine weiteren Konsequenzen im Totschlagsprozess haben. „Falsche Angaben in einer Beschuldigteneinlassung erfüllen nicht den Tatbestand der Falschaussage“, teilte Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann am Freitag auf Anfrage mit.

Seit 2012 keine Gewaltdelikte mehr anhängig

Ob der Beschuldigte mit der Teilnahme an den genannten rechten Veranstaltungen nach 2016 gegen polizeiliche oder gerichtliche Auflagen verstoßen hat, hängt davon ab, „ob es sich um genehmigte Veranstaltungen gehandelt hat“, so Lißmann. Hierzu fehlten derzeit die Informationen. Seit 2012 seien bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken keine Verfahren mehr gegen den Beschuldigten anhängig, die Gewaltdelikte zum Gegenstand hatten. Das antwortete Lißmann auf die Frage, ob der 34-Jährige der Polizei als gewaltbereit bekannt war, insbesondere in den vergangenen vier Jahren.

Die Staatsanwaltschaft betonte auch am Freitag, dass die Tat in der Nacht zum Montag an der Ecke Oselbach-/Marienstraße in keinerlei Zusammenhang mit der politischen Gesinnung des Beschuldigten stehe.

Auslöser der Geschehnisse war ein Streit mit der Mutter

Zum Tathergang haben Ermittlungen laut Lißmann ergeben, dass der 34-Jährige in seiner Wohnung eine Auseinandersetzung mit seiner Mutter hatte und laut herumschrie, woraufhin die Mutter die Wohnung ihres Sohnes verlassen habe. Handgreiflich gegenüber seiner Mutter sei der Beschuldigte nach bisherigem Kenntnisstand nicht geworden, so Lißmann auf Nachfrage. Ob es bereits in der Vergangenheit Auseinandersetzungen zwischen Mutter und Sohn – die nicht zusammen wohnen – gab, zu denen die Polizei gerufen wurde, dazu gebe es keine Erkenntnisse.

Späteres Todesopfer zerstörte Wohnungstür

Das spätere Todesopfer und weitere Nachbarn, die die Schreierei hörten, hätten sich zur Wohnung des Beschuldigten begeben, um diesen zur Rede zu stellen. Der 34-Jährige habe die Nachbarn nicht hereinlassen wollen, woraufhin der 40-Jährige die Wohnungstür zerstört habe. Die anderen Nachbarn, so Lißmann, hatten das Haus zu diesem Zeitpunkt schon wieder verlassen, weil ein weiterer Anwohner mitgeteilt hatte, dass die Polizei unterwegs sei.

Zum unmittelbaren Tatgeschehen in der Wohnung des Beschuldigten gebe es keine neuen Erkenntnisse. Der 34-Jährige gibt zu, den 40-Jährigen mit einem Fleischermesser erstochen zu haben. Er habe in Notwehr gehandelt, sich gegen den 40-Jährigen verteidigen müssen, so seine Aussage.

Obduktion: 40-Jähriger ist verblutet

Die Obduktion der Leiche ergab laut Lißmann, dass der 40-Jährige verblutet ist. Der Messerstich habe neben Herzbeutel und Herzkammer auch die Leber, eine Nierenschlagader und die große Hohlvene, die das Blut aus dem Körper direkt zum rechten Vorhof des Herzens transportiert, verletzt. In der Bauchhöhle hätten sich 800 Milliliter Blut befunden. Ein Vortest auf Drogen sei negativ ausgefallen. Alkoholgeruch sei wahrnehmbar gewesen, das Ergebnis der Alkoholuntersuchung stehe aber noch aus, so die Staatsanwaltschaft.

Die Atemalkoholuntersuchung bei dem Beschuldigten habe null Promille ergeben. Das Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung liege noch nicht vor.

Noch aus stehen laut Lißmann außerdem die Ergebnisse verschiedener kriminaltechnischer Untersuchungen und Sachverständigen-Gutachten. Auch müssten noch weitere Zeugen vernommen werden.

In diesem Haus an der Ecke Oselbach-/Marienstraße soll sich die Tat ereignet haben.
In diesem Haus an der Ecke Oselbach-/Marienstraße soll sich die Tat ereignet haben.
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