Zweibrücken Mehr Zeit für Begründung der Klage

Möbel Martin und Globus Baumarkt haben jetzt bis 9. März Zeit, dem Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Begründung für die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan „Verlängerung Wilkstraße“ nachzureichen. Das teilte Medienreferent Andreas Hammer gestern auf Anfrage mit.

Ursprünglich wäre die Frist Ende dieser Woche abgelaufen. „Auf Antrag der Kläger haben wir sie verlängert“, sagte Hammer gestern. Das OVG muss dann klären, ob der Bebauungsplan inhaltlich korrekt und formal alles richtig gelaufen ist. Beide Zweibrücker Märkte wollen keine Nachteile durch den Ausbau der Wilkstraße und den Bau einer Brücke über den Schwarzbach zum John-Deere-Gelände erleiden, wenn künftig der Ab- und Zulieferverkehr von John Deere über die Wilkstraße erfolgt. Die Beteiligten – Möbelhaus, Baumarkt, John Deere und Stadt – hatten sich vorgestern mit dem Ziel einer gütlichen Einigung getroffen. Für Mitte kommender Woche wurde eine Erklärung angekündigt. (ts)

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