Zweibrücken Mann lebensgefährlich mit Messer verletzt: Gutachter prüft Schuldfähigkeit

Nach deutschem Recht können Strafen nur wegen schuldhaft begangener Straftaten verhängt werden.
Nach deutschem Recht können Strafen nur wegen schuldhaft begangener Straftaten verhängt werden.

Im Ermittlungsverfahren gegen die 23-Jährige, die am 15. April in Wattweiler einen Mann mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll, wurde ein Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Das teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Iris Weingardt auf Anfrage mit.

Die Beschuldigte war laut Weingardt zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert. Nach deutschem Recht können Strafen nur wegen schuldhaft begangener Straftaten verhängt werden. War ein Täter oder eine Täterin bei Begehung der Tat schuldunfähig, kommt statt einer Strafe auch eine so genannte Maßregel der Besserung und Sicherung in Betracht, etwa die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Zum Schutz der Allgemeinheit kann auch eine vorläufige Unterbringung angeordnet werden.

Laut Weingardt ist bei der beschuldigten 23-Jährigen derzeit nicht von einer Schuldunfähigkeit auszugehen. Der Ausgang der Begutachtung bleibe aber abzuwarten. Die Beschuldigte befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die 23-Jährige soll am 15. April gegen 23 Uhr in Wattweiler einem 21-Jährigen eine lebensbedrohliche Stichverletzung am Bauch zugefügt haben. Der junge Mann ist inzwischen außer Lebensgefahr, wird aber laut Weingardt noch im Krankenhaus behandelt. Passanten hatten ihn an besagtem Abend an der Durchgangsstraße des Stadtteils gefunden und den Rettungsdienst alarmiert.

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