Zweibrücken Kräuter im Knast ohne Folgen

Dass zwei Beschäftigte der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt (JVA) mehreren Häftlingen mehrfach Kräutermischungen ins Gefängnis brachten, bleibt für sie ohne rechtliche Konsequenzen. Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt. Die eingeschmuggelten Kräutermischungen mögen zwar berauschend wirken, fallen jedoch nicht unters Betäubungsmittelgesetz.

Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft hatte gegen acht Personen ermittelt (). Neben den Beschäftigten waren auch Gefangene und Angehörige von Gefangenen beschuldigt, sie hätten gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, indem sie Kräutermischungen ins Gefängnis brachten. Gegen alle acht Beschuldigten wurde jetzt das Ermittlungsverfahren eingestellt. Zwar hätten die zwei JVA-Mitarbeiter in ihren Vernehmungen zugegeben, dass sie gelegentlich für Häftlinge „geringe Mengen an Kräutermischungen in die JVA verbracht hätten“, teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Martin Graßhoff auf RHEINPFALZ-Nachfrage schriftlich mit. Doch fielen die Kräutermischungen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Die zwei Männer hätten zudem angegeben, keine Gegenleistungen von den Insassen bekommen zu haben. „Im Ermittlungsverfahren ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass diese Einlassungen unzutreffend sind“, schreibt Graßhoff. Nicht alle Beschuldigten hätten sich zu den Vorwürfen geäußert, doch sei auch bei keinem eine Substanz gefunden worden, die unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Bei einer Durchsuchung − offenbar bei einem der JVA-Mitarbeiter − sei eine Substanz sichergestellt worden, die wohl auch ins Gefängnis geschmuggelt werden sollte. Diese enthielt laut Graßhoff „eine Kräutermischung mit einem synthetischen Cannabinoid“ − das jedoch auch nicht vom Betäubungsmittelgesetz erfasst wird. Heißt: Es wurde etwas gefunden, aber nichts laut Gesetz Verbotenes. Künstlich hergestellte Cannabinoide sind Drogen, die als legaler Ersatz für Cannabis-Produkte wie Marihuana dienen. Bekannt sind die Kräutermischungen auch als so genannte Legal Highs, also als Stoffe, an denen man sich berauschen kann, ohne eine Straftat zu begehen. Dabei werden laut Experten immer neue Stoffe zusammengemischt, um das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen. Die gesundheitlichen Folgen seien für die Konsumenten nicht absehbar. Allein, dass eine Substanz berauschend wirkt, mache sie nicht illegal, so Graßhoff. Maßgeblich sei, ob die Substanz auf den Listen des Betäubungsmittelgesetzes steht. Das ist die strafrechtliche Seite. Auf einem anderen Blatt steht, welche Auswirkungen der Schmuggel für die Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz hat. Der Leiter des Zweibrücker Gefängnisses, Jürgen Buchholz, wollte sich dazu gestern nicht äußern. Es gebe ein disziplinarrechtliches Verfahren, und diese Ermittlungen dauerten noch an. Nach RHEINPFALZ-Informationen sind oder waren die Mitarbeiter seit Monaten vom Dienst freigestellt. (sbn)

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