Zweibrücken Ermittlungen gegen Nardini-Klinikum

Die Zweibrücker Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Nardini-Klinikum wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Es geht um den Tod eines Pirmasensers. Der Mann war laut Staatsanwaltschaft im März nach einer Bauch-Operation im Zweibrücker Nardini-Klinikum mit Komplikationen in die Homburger Uniklinik gebracht worden. Dort verstarb der Mann auf der Intensivstation.

Nähere Angaben konnte der Leitende Oberstaatsanwalt Eberhard Bayer gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ noch nicht machen. Die Staatsanwaltschaft prüfe die Vorwürfe, die aus dem Umfeld des Pirmasensers kommen. Doch seien die Vorwürfe „teilweise unsinnig“, so Bayer. Manches sei „unwahrscheinlich“. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken den Fall bearbeitet, diese gab ihn aber an die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ab. In Homburg war der Verstorbene obduziert worden. Die Staatsanwaltschaft trage nun die verschiedenen Unterlagen zusammen, darunter den Obduktionsbericht und die Krankenhausakten des Nardini-Klinikums über den Mann. „Möglicherweise holen wir dann ein Gutachten ein“, sagt Bayer. Ob während der Operation im katholischen Krankenhaus tatsächlich Fehler gemacht wurden, vermag er noch nicht einzuschätzen. Dass Patienten nach einer Operation sterben, sei nicht unüblich, verweist Bayer auf die üblichen Operationsrisiken wie beispielsweise Infektionen. Das Nardini-Klinikum bestätigte gestern, dass gegen das Krankenhaus ermittelt wird, wollte sich jedoch nicht weiter zu der Sache äußern. (sbn)

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