Zweibrücken Erbpacht zur Rettung des Landgestüts

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Das Landgestüt steht auf der Kippe. Das namensgebende Land zieht sich zum Ende des Jahres aus der Finanzierung raus. Gibt es bis dahin kein Konzept, wie die Einrichtung danach finanziell gestemmt werden kann, ist Schluss. Das ist allen Beteiligten klar. Nun gibt es nach unseren Informationen die Idee, mit dem Abtreten eines Teils des Geländes zwischen Reithalle und Festhalle im Erbbaurecht Geld zur Rettung des Gestüts locker zu machen.

Erdacht hat sich das dem Vernehmen nach der Vorstand der Stiftung Landgestüt, der identisch ist mit dem Stadtvorstand: Oberbürgermeister Kurt Pirmann, Bürgermeister Rolf Franzen und Beigeordneter Henno Pirmann. In einer Sitzung am Montag stellte er den Plan dem Stiftungsrat Landgestüt vor, dessen Vorsitzender Jürgen Lambert gestern erklärte, den Vorschlag gutzuheißen. „Ich bin jetzt zuversichtlich, dass bis Ende des Jahres eine Lösung da ist“, sagte Jürgen Lambert, der keine Details nennen wollte. Weitere Teilnehmer der Sitzung waren unter anderem Gestütsleiter Alexander Kölsch als Geschäftsführer der Betreibergesellschaft Landgestüt GmbH und Stadtkämmerer Julian Dormann, der die Stiftungsfinanzen betreut. Um die Finanzierung des Gestüts zu sichern, dürfte es neben der Verpachtung des Teilgrundstücks auch nötig sein, weiterhin Geld von außen für das Gestüt zu bekommen, sprich Land oder Bezirkstag zu überzeugen. Wobei das Mainzer Wirtschaftsministerium bereits unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, dass es eine Förderung über die 2007 vereinbarten zehn Jahre hinaus ausschließt (wir berichteten am 27. Januar). Der Bezirkstag überlegt noch, ob er das Zweibrücker Gestüt unterstützt. Der Vorsitzende Theo Wieder zeigte sich Anfang des Jahres skeptisch: Er sehe nicht ein, warum der Bezirkstag in die Bresche springen soll. Das Land habe das Gestüt los werden wollen, das sei ihm auch gelungen, und die Stiftung habe sich voreilig auf die Zehn-Jahres-Förderung eingelassen. Nun seien die zehn Jahre vorbei, und es gebe keinen Plan, wie es weitergehen soll. Glaubt man Stimmen aus der Sitzung am Montag, liegt der nicht nur vom Bezirkstag geforderte Plan jetzt vor. Die Aufsichtsbehörde hat dem Vernehmen nach bereits zugestimmt, das Gelände neben der Reithalle in Erbpacht zu übertragen. Verkauft werden kann es nicht, denn es war 2007 eine Schenkung vom Land. Mit der Verpachtung käme für die Stiftung regelmäßig Geld rein, das sie in die weitere Unterhaltung des Gestüts stecken könnte. Das scheint dringend nötig zu sein. Denn die Stiftung hat in den vergangenen zehn Jahren mit Hilfe von Ausschüttungen der Sparkasse Südwestpfalz zusammen 2,5 Millionen in die Modernisierung des Gestüts gesteckt. Dieses hat sich in Folge auch zu einer beliebten Austragungsstätte für überregionale Pferdeveranstaltungen aller Art gemausert. Doch um diesen Standard zu halten, muss auch künftig investiert werden. Und die Stiftung ist ausgezehrt, seit die Aufsichtsbehörde 2012 die Gewinnausschüttungen der Sparkasse für das Gestüt stoppte. Ein weiteres Problem ist dem Vernehmen nach, dass die Pferdezüchter nicht mehr Verantwortung – auch finanziell – übernehmen wollen. Dazu ist ein Blick auf die Gestütsstrukturen nötig. Es gibt die von der Stadt getragene Stiftung, die 2007 mit 350 000 Euro Gewinnausschüttung der Sparkasse Südwestpfalz ausgestattet wurde. Dieses Vermögen ist unantastbar. Das Land überließ der Stiftung die Grundstücke und Anlagen des Gestüts, inklusive Rennwiese und dem zur Festhalle hin gelegenen Gelände, das jetzt teilweise in Erbpacht soll. Zudem zahlte das Land einen Defizit-Ausgleich von 1,5 Millionen Euro – verteilt auf die ersten zehn Betriebsjahre –, 800 000 Euro für Investitionen in die Gebäude und den Kauf der Anlagen des Reitvereins sowie 100 000 Euro für den Kauf von Hengsten. Als Betreiber wurde die Landgestüt Zweibrücken GmbH gegründet. Hauptgesellschafter ist die Interessens- und Beteiligungsgemeinschaft Pferdezucht GbR Standenbühl mit 64 Prozent, die Stadt hält 26 Prozent, der Reitverein zehn Prozent. Zu den vertraglich festgelegten Aufgaben der Gesellschaft gehören die Förderung von Pferdezucht und Pferdesport, aber auch die Vermarktung des Gestüts. So sind im Vertrag etwa der Aufbau und die Unterhaltung eines Besucherzentrums sowie der Ausbau des Gestüts zu einem Besucherziel festgehalten. Kritiker – unter anderem der Landesrechnungshof – sehen diese Aufgaben nicht erfüllt. Gerügt wird auch der geringe Preis, den die Betreibergesellschaft für die Gestütsanlagen zahlen muss. Die Gesellschaft hat die Anlagen für 15 Jahre von der Stiftung gepachtet und zahlt dafür jährlich ein „ertragsabhängiges Entgelt“ – mindestens einen Euro, maximal fünf Prozent des Jahresüberschusses. Wie aus der Sitzung am Montag zu erfahren war, soll auch versucht werden, die Züchter – als Hauptnutznießer des Landgestüts – mehr in die Pflicht zu nehmen. Bislang sind diese Bemühungen gescheitert.

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