Zweibrücken Drogenprozess: Der Kronzeuge packt aus
Die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas begrüßt den 35-jährigen als Beschuldigten. Er er ist einer der elf Männer, die am 24. November 2020, bei einer Großrazzia im Raum Kaiserslautern, Zweibrücken und im Saarpfalzkreis festgenommen wurden. Sie sollen sich laut Anklage von 2018 bis zu ihrer Festnahme im November 2020 zu einer Bande zusammengeschlossen und gewerbsmäßig mit Marihuana, Amphetamin und Kokain für über zweieinhalb Millionen Euro (Einkaufspreis) gehandelt haben. Gegen neun mutmaßliche Dealer läuft bereits seit April und Mai. Die neun Männer zwischen 23 und 35 Jahren schweigen beharrlich zu den Vorwürfen.
Der 35-jährige aber hat sich nach seiner Festnahme entschieden, die Hose herunter zu lassen und seine Freunde, die Verbindungsleute, die Strippenzieher zu nennen. Er tritt im Prozess als Kronzeuge auf, belastet sich selbst und weiß, in welche Gefahr er sich begibt, obwohl er Angst um seine Familie habe, so der Zeuge. Das Betäubungsmittelgesetz lässt für Drogendelikte in Paragraf 31 diese Regelung zu, wenn der Kronzeuge „durch freiwillige Offenbarung seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Tat über seinen Tatbeitrag hinaus aufgedeckt werden konnte“. In diesem Fall kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe absehen, falls er nicht über drei Jahre verurteilt wird.
Der 35-jährige befindet sich auf freiem Fuß. Er ist im Zeugenschutzprogramm. Der 35-jährige befindet sich in der Anonymität.
Zuerst
Bitte loggen Sie sich ein um den Artikel im Klartext zu sehen.
leeschtird er emd tcGireh esenin Lseunlbafe udn dne uGdr,n wamru re 2081 uicqhds;ob& mti mieninelkrl &fqeceudslGluo;;tan&mh isslgenenea bah.e eGorben ni edr ptaseWzlf ieb n,susaKreairtel etlteMri efeRi, inrHbsgzeauue .gernlet ;umraeSptl& war re sal Klprnnfgaeerke ni niere nhi&an;cerladsmal