Zweibrücken Drei Jahre Haft für 19-jährigen Betrüger

Als „Luftnummer und Seifenblase“ bezeichnete der Vorsitzende Richter gestern am Zweibrücker Landgericht den Versuch eines 19-Jährigen, durch Berufung einer Haftstrafe zu entkommen. Für den jungen Mann bleibt es dabei: Er muss drei Jahre und einen Monat ins Gefängnis.

Der junge Mann war im Juni wegen Betrugs und Urkundenfälschung vom Zweibrücker Jugendschöffengericht zu einer Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Gestern begründete er seine Berufung gegen dieses Urteil so: „Ich will durch die Haftstrafe nicht meine Zukunft verbauen.“ Er wollte eine Bewährungsstrafe. Das hätte bedeutet, dass die Strafe auf zwei Jahre Haft hätte reduziert werden müssen. Bereits 2012 hatte sich der junge Mann vor dem Amtsgericht Zweibrücken wegen verschiedener Einbruchsdiebstähle in Kindergärten zwei Jahre und drei Monate Jugendstrafe eingehandelt. Einen Teil davon hat er abgesessen. Dann kam er wegen seiner Drogensucht in eine Therapie. Der Rest der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Oktober 2013 hob der junge Mann mit der Scheckkarte eines älteren Herrn in vier Fällen über 3500 Euro an Sparkassenautomaten in Zweibrücken ab. Das Geld teilte er mit seinen beiden Komplizen. Im November fälschte er die Unterschrift auf einem Scheck des Mannes. Als das Trio mit dem gefälschten Scheck 1000 Euro bei der Sparkasse einlösen wollte, flog der Schwindel dank einer Angestellten auf. Das Trio wurde festgenommen und landete im Juni vor Gericht. Mit der Bewährungsstrafe, die in das Urteil im Juni beim Jugendschöffengericht einfloss, handelte er sich die drei Jahre und den einen Monat Haft ein. Gestern erklärte er nun dem Gericht, dass er zurzeit auf Jobsuche sei, sich um eine weitere Drogentherapie kümmere und beim Internationalen Bund (IB) täglich drei Stunden arbeite, um beruflich Fuß zu fassen. Er sei von Zweibrücken nach Homburg gezogen. „Ich war in Zweibrücken im falschen Umgang“, sprach er seine Drogenclique an. Staatsanwältin Christine Goldmann geriet in Harnisch. Sie habe sich vor der gestrigen Verhandlung bei den genannten Stellen telefonisch informiert, erklärte sie. Der Angeklagte habe das Gericht belogen. Er erfülle nicht den im Gesetz bei einem Antrag auf eine Bewährungsstrafe nachzuweisenden „rechtschaffenen Lebenswandel“. Die Anklägerin machte ihm deutlich, dass er nur in einem geregelten Tagesablauf eine Arbeit aufnehmen könne. Davor habe er sich gedrückt. „Ihre Bewährungshelferin hat alles getan. Es hat nichts genutzt.“ Dem Antrag, seine Berufung zu verwerfen, kam die Kammer nach. (wuk)

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