Zweibrücken Die Wochenend-Kolumne: Ich bin der Meinung,.

Die FDP in Gestalt ihrer Fraktionsvorsitzenden Ingrid Kaiser hat sich lange gegen die Kindergartenpläne auf dem alten Sportplatzgelände zwischen Gestüt und Festhalle gesträubt. Dass die Liberalen in dieser Woche ihre ablehnende Haltung endlich aufgegeben haben, ist löblich und das richtige Signal in Richtung Stadtspitze, aber auch in Richtung des Wirtschaftsministeriums in Mainz. Vielleicht war es auch die Forderung des Ministeriums, die die Zweibrücker Liberalen auf den richtigen Weg hat einbiegen lassen. Denn der Oberliberale Volker Wissing hatte in der Sache das Einvernehmen aller politischen Farben im Stadtrat angemahnt. Schließlich will die Stadt für den wahrscheinlich um die vier Millionen Euro teuren Kindergarten-Neubau Fördermittel aus dem kommunalen Investitionsprogramm erhalten. Der Hinweis der FDP, dass der Kindergarten doch bitteschön entlang der Gabelsbergerstraße gebaut werden sollte, damit der Blick auf die Festhalle frei bleibt, ist berechtigt und sollte auf jeden Fall auch so umgesetzt werden. Zwar hatte die Stadt bei dem Entwurf über Eck, der die halbe Festhalle verdeckt hätte, von einem groben Plan gesprochen, doch muss man von einem Bauamtsleiter erwarten können, dass ihm dies im Voraus auffällt und man einen solchen ästhetischen Unsinn erst gar nicht zu Papier bringt. Danke, FDP − es hätte auch anderen Fraktionen auffallen dürfen. Als das Land sich vor einer Dekade vom Landgestüt verabschiedete und es der Stadt übereignete, hat es sich – zeitlich absehbar – eines dauerhaften Verlustträgers entledigt. Und der Stadt absehbar das Defizit überlassen. Um das Gestüt zu erhalten und die Kosten stemmen zu können, hat sich im Spätherbst schon der Bezirksverband in die Pflicht nehmen lassen. Aber das reicht noch nicht. Es bedarf weiterer Geldquellen. Die Erbpacht für das 4000 Quadratmeter große Teilstück zwischen Gestüt und Festhalle, auf dem ein neuer Kindergarten gebaut werden soll, ist ein kleiner Beitrag, der allerdings in der so wichtigen Übergangsphase der Finanzierung auszufallen droht, wenn das Land auf dem Kaufvertrag von 2007 beharrt. Denn dort ist festgeschrieben, dass das Land als Verkäufer entschädigt werden muss, falls ein Teil des Geländes anderweitig verwendet wird. Es geht dabei um eine jährliche Pacht von 5000 bis 8000 Euro, die für das Gestüt von großer Bedeutung ist. Für das Land ist die Summe ein Klacks. Es lohnt, einen eleganten Weg zu suchen, der dem Gestüt nicht das Licht ausbläst.

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